Der Meister als Sachverständiger ist nach dem Steuerrecht stets Gewerbetreibender. Hier wird auch gesagt, dass die Themen, die der Meister abzuhandeln hat, bereits von der DB vorgegeben werden. Es geht dabei um eine Ausbildertätigkeit nach dem BBiG und um Fortbildung. Dazu ist nicht der wissenschaftliche Charakter einer freiberuflichen Tätigkeit angesprochen. Anders als der Meister arbeitet z.B. der Technische Zeichner als Konstrukteur wissenschaftlich und damit in einem freien Beruf. Ebenso wissenschaftlich arbeitet z.B. der L.L.B., der externe Bilanzen und Gutachten auf dem Hintergrund des betrieblichen Rechnungswesens erstellt. Den juristischen Anteil seiner Arbeit darf er mit einer Rechnung i.H.v. € 0,00 abrechnen, falls der im Bearbeitungsumfang des wissenschaftlich vorgebildeten Wirtschaftsjuristen überhaupt nennenswert gegenüber den Einlassungen auf das Betriebliche Rechnungswesen ist. Dazu sucht man nach den Aufgaben, die im 19. Jahrhundert der "Kalkulator" in einer Rechtsstellung als Associé (Teilhaber) wahrgenommen hat. Meist hatten solche "Kalkulatoren" den Abschluss des "Einjährigen" (Obersekundareife des Gymnasiums) und waren als Gehilfen in die Unternehmung eingetreten. Der Gehilfe rangiert über dem Meister, weil er - aufgrund seiner höheren allgemeinen Bildung und z.B. als technischer Gehilfe- nach zehn Jahren ingenieurmäßiger Arbeit durch die Firma der Landesbehörde angezeigt und dort beantragt werden kann, dass ihm die Berechtigung erteilt wird, den Grad des Ing.-grad. zu führen. So war das noch bis 1969. Mit dem Verfall der großen Industrien im Übergang von der Moderne in die Postmoderne hat man ängstlich darauf geachtet, dass wenigstens die Grundversorgung der Bevölkerung durch das Handwerk erhalten werden kann. Steuerrechtlich ist aber das Kriterium der Wissenschaftlichkeit an eine gewisse Höhe der eigenen wissenschaftlichen Leistung verbunden geblieben. Ein Meister hat andere Aufgaben als die, wissenschaftliche Leistungen zu erbringen. Das greift schon bis auf Aristoteles zurück, der dem Handwerk keine Wissenschaftlichkeit und den Handwerkern keine "Fähigkeit zur Tragödie" beimisst.

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