In allen Fällen eines unberechtigten Zugriffs auf Dein Konto (sei es im online-banking oder mittels Kredit- oder ec-Karte) hast Du erst das Problem, der Bank überhaupt nachzuweisen, daß Du die Verfügung nicht selbst vorgenommen hast. Gelingt Dir das nicht, trägtst Du den Schaden alleine.

Gelingt Dir dagegen der Nachweis, daß ein unberechtigter Dritter zugegriffen hat, trägst Du grundsätzlich bis zu 150 Euro des Schadens selbst, auch wenn Dich gar kein Verschulden trifft (einige Banken und Sparkassen verzichten allerdings auf diese Selbstbeteiligung).

Wenn die Bank Dir aber grobe Fahrlässigkeit vorwerden kann, trägst Du den Schaden alleine. Die Bekanntgabe persönlicher Sicherheitsdaten wie PIN oder TAN an Dritte (z.B. aufgrund einer phishing-mail) gilt immer als grob fahrlässig. Als Phishing-Opfer bekommst Du also nichts erstattet.

Noch gefährlicher: Oft weiß man gar nicht, wie der Täter an die PIN z.B. der (später gestohlenen oder kopierten) ec-Karte gekommen ist. Ein Ausspähen oder Auslesen von Kartendaten (z.B. durch Lesegeräte, Minikameras) oder Online-Banking-Daten (z.B. mittels Trojaner oder sog. man-in-the-middle-Fallen) erkennt man selbst nicht. Wird aber mit richtiger PIN verfügt, darf die Bank immer davon ausgehen, daß man grob fahrlässig mit der PIN umgegangen ist (woher sollte der Täter sie sonst kennen?). Man nennt dies den Beweis des ersten Anscheins. In solchen Fällen trägt man den Schaden also auch dann alleine, wenn man eigentlich schuldlos ist.

Mein Tipp: Es gibt seit diesem Jahr bei CosmosDirekt im Internet eine gute und billige Versicherung gegen alle diese Mißbrauchsfälle; die nennt sich Konto-Schutzbrief und ist wirklich zu empfehlen. Habe ich auch abgeschlossen.

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