Zunächst danke ich wfwbinder und dervomfinanzamt für ihre klärenden Hinweise
Als Laie finde ich den Job einer Tagesmutter mit einer Internatsdienstleistung durchaus vergleichbar. Das Internat ist ggf. sogar die günstigere Lösung.
Das Internat handelt ebenso kommerziell wie die Tagesmutter (bei der das Kind ja durchaus auch übernachten darf, zumal bei Eltern die ggf. nachts arbeiten müssen..)
Nach Eurer Argumentation könnten die Internats-Eltern -durch (mit-)unternehmerische Gestaltung- statt der "Internats"-betreuung ein Tagesmuttermodell am Schulort des Kindes initiieren - und somit alle Kosten von der Steuer absetzen...
"Das Internat dient in aller erster Linie der auswärtigen Unterbringung." Das bestreite ich: Das Internat dient -zumindest in diesem Fall (kinderreiche Familie, beide berufstätig etc.)- primär der Betreuung des Kindes (Nummer 5). Wir Eltern sind mit der -zusätzlich zur Berufsausübung notwendigen- Betreuung von 6 Kindern (=zukünftigen Rentenzahlern) zeitlich, logistisch, pädagogisch schlicht überfordert.
zu Hause fallen "die Kosten für Unterbringung (Strom, Wasser, Miete für genutzte Räume)" übrigens weiterhin an - auch wenn das Kind nicht da ist. Unser Kind hat weiterhin ein schönes eigenes Kinderzimmer (6 qm) bei uns ! Internatskosten sind Zusatzkosten, die bei uns beruflich bedingt sind.
Die Internatskosten sind durch unsere -notwendige- berufliche Betätigung bedingt und ermöglichen somit erst die Erzielung eines steuerpflichtigen Einkommens.
Die Tatsache unserer Berufsausübung verhindert im Übrigen, daß wir jenseits des Kindergeld irgendwelche Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen....