Zunächst danke ich wfwbinder und dervomfinanzamt für ihre klärenden Hinweise

  • Als Laie finde ich den Job einer Tagesmutter mit einer Internatsdienstleistung durchaus vergleichbar. Das Internat ist ggf. sogar die günstigere Lösung.

  • Das Internat handelt ebenso kommerziell wie die Tagesmutter (bei der das Kind ja durchaus auch übernachten darf, zumal bei Eltern die ggf. nachts arbeiten müssen..)

  • Nach Eurer Argumentation könnten die Internats-Eltern -durch (mit-)unternehmerische Gestaltung- statt der "Internats"-betreuung ein Tagesmuttermodell am Schulort des Kindes initiieren - und somit alle Kosten von der Steuer absetzen...

  • "Das Internat dient in aller erster Linie der auswärtigen Unterbringung." Das bestreite ich: Das Internat dient -zumindest in diesem Fall (kinderreiche Familie, beide berufstätig etc.)- primär der Betreuung des Kindes (Nummer 5). Wir Eltern sind mit der -zusätzlich zur Berufsausübung notwendigen- Betreuung von 6 Kindern (=zukünftigen Rentenzahlern) zeitlich, logistisch, pädagogisch schlicht überfordert.

  • zu Hause fallen "die Kosten für Unterbringung (Strom, Wasser, Miete für genutzte Räume)" übrigens weiterhin an - auch wenn das Kind nicht da ist. Unser Kind hat weiterhin ein schönes eigenes Kinderzimmer (6 qm) bei uns ! Internatskosten sind Zusatzkosten, die bei uns beruflich bedingt sind.

  • Die Internatskosten sind durch unsere -notwendige- berufliche Betätigung bedingt und ermöglichen somit erst die Erzielung eines steuerpflichtigen Einkommens.

  • Die Tatsache unserer Berufsausübung verhindert im Übrigen, daß wir jenseits des Kindergeld irgendwelche Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen....

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