Wenn Du mehr als 20 Std. arbeitest, solltest Du nachweisen können, dass Dein Studium dadurch nicht gefährdet ist, sonst ist der Studentenstatus in Gefahr; Arbeit also sinnvollerweise abends oder am Wochenende.
Da Dein 1. Job mit mehr als 450,- als versicherungspflichtig (evtl. in der Gleitzone bis 850,-/Mon) gilt, kannst Du Deinen 2. Job als Minijobber antreten, sofern Du maximal 450,-/Mon. verdienst. Die Beiträge und Steuern können dann pauschal vom Arbeitgeber abgeführt werden (die 2 % pauschale Steuer kann er Dir aber abziehen).
Du könntest für den 2. Job auch die Steuerklasse 6 vereinbaren, die ziemlich hoch ist. Am Jahresende ist es dann aber ratsam, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben; da müsste bei einem normalen Studenten wieder alles zurückkommen.