Frage
Betriebsveranstaltungen (z.B. Mitarbeiteressen) im üblichen Rahmen sind nicht lohnsteuerpflichtig. Üblicher Rahmen heißt: - max. 2 Veranstaltungen pro Jahr - max. 110,- EUR je VEranstaltung und Mitarbeiter
Wird die Anzahl der Veranstaltungen und/ oder die Betragsgrenze überschritten ist dies lohnsteuerpflichtig. Eine pauschale Abführung der Lohnsteuer mit einem Satz von 25% seitens des AG ist möglich. s. z.B. auch: http://www.gehalt.de/Lohnsteuer/Lohnsteuer-Richtlinien/19.htm