Frage
Ein Eigentumsübergang von Immobilien durch Schenkung oder Erbschaft löst keine Spekulationssteuer aus. Das Finanzamt interessiert sich erst dann für den Vorgang, wenn es anschließend zu einem Verkauf kommen sollte und seit dem Erwerb durch den Vorbesitzer noch keine zehn Jahre verstrichen sind. Etwas einfacher ausgedrückt: Es kommt nicht darauf an, wann der Erbfall oder die Schenkung war, sondern es muss geklärt werden, wann der Vererbende (=Erblasser) /Verschenkende das Haus gekauft hat. Das muss länger als 10 Jahre her sein, damit der jetzige Verkauf steuerfrei ist. In diesem Fall war der Erwerb 1963, was definitiv länger als 10 Jahre her ist.
Eine Frage mal am Rande, Wo steht das Objekt? Ich bin evtl. interessiert.