Frage
Wenn Du Dich ein wenig mit Juristendeutsch quälen möchtest, kannst Du hier http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_a010.htm ein wenig detaillierte nachlesen.
Wichtig scheint mir der Satz:
"Unzulässig ist die Abtretung von Beträgen, die nicht gepfändet (Pfändung) werden können (§ 400 Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 850 ff. Zivilprozessordnung)."
Der bedeutet dass man gar nicht das ganze Einkommen abtreten kann, ein wenig zum Leben muss auch eine Bank Dir lassen bevor Ihre Ansprüche bedient werden.
Wenn Du keine Schulden machst bei der Bank hat sie wohl auch kein Anspruch auf dein Einkommen.