Hallo Herr Pösch,

man kann sich zwar in dem Bereich sofort selbststämndig machen, jedoch darf man dann keine Privatinsolvenzen machen und muss sich ausschließlich auf kleine Unternehmen beschränken. Auch ist Ihnen die Rechtsberatung untersagt. Die Insolvenz ist nicht hinderlich, wenn Sie vom Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen und wenn Ihr Führungszeugnis o.k. und Sie keinen negativen Eintrag im Handelsregister haben.

Ich würde Ihnen dennoch auf jeden fall eine Kostenpflichtige Ausbildung empfehlen, da die gesamte Thematik sehr umfangreich ist. Auch brauchen Sie eine Ausbildung um später eine Zulassung von der Bezierksregierung zu bekommen, damit Sie die Rechtsberatung in dem Bereich der Schuldnerberatung auch ausüben dürfen. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung unter Werbung durch Support gelöscht.

mfg Walter Metzinger

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