Wahrscheinlich nicht. Als Freiberufler bist du ein Dienstleister. Dienstleistern wird nicht unbedingt ein Arbeitszeugnis ausgestellt. Eine BEstätigung hingegen schon. Fur Arbeitnehmer gilt: egal wie kurz die Arbeitsdauer war man kann ein Zeugnis verlangen.

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Ja, wenn es so aussieht müssten sie eigentlich bezahlt werden. Aber meistens sind die Praktikanten so glücklich, dass sie einen Platz bekommen haben, dass sie sich oft nicht trauen nach Bezahlung zu fragen. Außerdem wird ein Praktikum viel zu oft noch als Teil der Ausbildung angesehen. Das kann zum Teil stimmen (wenn es während des Studiums gemacht wird) aber wenn es nach dem Studium passiert, ist das schlicht weg Ausbeute. Gerade in dem Szenario das du beschreibst, könnte der Praktikant versuchen zu klagen. Es hat mal eine junge Frau geklagt, da sie als Praktikant genau so behandelt wurde wie ein Angestellter; mit den selben Pflichten und Aufgaben - aber OHNE Bezahlung. Die Firma musste ihr dann das Gehalt nachzahlen. Aber die meisten trauen sich einfach nicht zu klagen oder etwas zu sagen.

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Prinzipiell würde ich mich erstmal arbeitslos melden. Wenn du dich beim Arbeitsamt gemeldet hast, hast du erstmal ein Anrecht auf Weiterzahlung bis du 21 Jahre bist. Es kann aber auch sein, dass diese Vorbereitungskurse plus Praktium als Teil des Studiums anerkannt werden und du dich deswegen gar nicht erst arbeitslos melden mußt. Am besten fragst du mal beim Arbeitsamt nach. Melden musst du dich da so oder so.

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Am besten wird das auf deren eigenen Homepage dagestellt: http://www.hapimag.com/deu/So-funktioniert-Hapimag.htm?gclid=CKn-1qyeyJsCFdIUzAod806NLg

Ich habe auch ein paar Anteile und finde es echt gut, da meine Familie und ich gerne an verschiedenen Orten Urlaub machen. Genau das bietet Hapimag ja.

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