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Danke für die zwischenzeitlichen Antworten, bin gerade dabei, das auf meinen Fall anzuwenden. Gar nicht so einfach...
@gandalf: Das Problem ist, dass ich gar nicht die 200.000 ansetzen darf, sondern nur 100.000. Und davon muss ich aber trotzdem mit der Gesamtwohnfläche rechnen, obwohl die Partnerin das Arbeitszimmer nicht nutzt (nutzen darf), also auch nur mit 14%. Also dürfte das Finanzamt in dem Fall auch nichts gegen die private Nutzung des Arbeitszimmer meiner Lebensgefährtin sagen, was nicht der Fall ist. Wie will man es denn dann auseinander halten? Theoretisch gehören ihr davon ja 50%...
Sehr dubios unser Steuerrecht :-)