Anschaffungskosten Eigene Immobilie bei Arbeitszimmer

Hallo liebe Community,

ich bin gerade dabei mein Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen. 2010 habe ich mit meiner Lebensgefährtin zusammen ein Haus gekauft, in dem wir selbst leben. Einen Raum nutze ich alleine als Arbeitszimmer (stellt den Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit dar). Das Haus wurde praktisch komplett neu Renoviert, da die alten Bodenbeläge z.B. nicht mehr rein waren (Teppich). Ebenfalls kam ein neues Bad herein (nur Materialkosten, ohne Arbeitsstunden). Elektroinstallationen (Elektr. Rolläden, neue Steckdosen, Schalter) wurde verbaut. Da diese Anschaffungen nicht Direkt etwas mit dem Arbeitszimmer zu tun haben, wollte ich mich erkundigen, ob diese mit in die Anschaffungskosten und somit in die jährliche Abschreibung eingerechnet werden können? Als Erhaltungsaufwand und damit direkt absetzbar, ist es ja vermutlich nicht , oder?

Außerdem beschäftigt mich die Frage, ob ich die kompletten Anschaffungskosten, inkl. dem Kaufpreis meiner Lebensgefährtin ansetzen kann, da Sie ja das Arbeitszimmer überhaupt nicht nutzt? Es wäre ja ein widerspruch in sich, wenn ich die 24m2 noch mal durch 2 Teilen muss, weil ihr die Hälfte des Hauses gehört und somit auch die hälfte des von mir genutzten Arbeitszimmers, denn das Zimmer darf ja nur für die berufliche Tätigkeit benutzt werden und eine Privatnutzung ihrerseits fällt damit flach. Ähnlich verhält es sich mit den Zinsen.

Beispiel:

Kaufpreis Haus für beide 200.000 €

Gesamtwohnfläche 140m2

Wohnfläche Arbeitszimmer 20m2

In dem Fall entfallen 28% des Wohnraums auf das Arbeitszimmer. Warum darf ich dann nur mit 14% rechnen, wenn sie das Zimmer überhaupt nicht nutzt (nutzen darf)?

Viele Dank schon im Voraus für das Bentworten meiner Fragen. LG Mario

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Danke für die zwischenzeitlichen Antworten, bin gerade dabei, das auf meinen Fall anzuwenden. Gar nicht so einfach...

@gandalf: Das Problem ist, dass ich gar nicht die 200.000 ansetzen darf, sondern nur 100.000. Und davon muss ich aber trotzdem mit der Gesamtwohnfläche rechnen, obwohl die Partnerin das Arbeitszimmer nicht nutzt (nutzen darf), also auch nur mit 14%. Also dürfte das Finanzamt in dem Fall auch nichts gegen die private Nutzung des Arbeitszimmer meiner Lebensgefährtin sagen, was nicht der Fall ist. Wie will man es denn dann auseinander halten? Theoretisch gehören ihr davon ja 50%...

Sehr dubios unser Steuerrecht :-)

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