Wer trägt meine Anwaltskosten bei gewonnenem Verfahren, wenn die Gegenseite nicht zahlen kann?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage die mich brennend interessiert und ich hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann.

Zur Sache: Vor zwei Jahren wurde ich auf offener Straße verprügelt und bestohlen ("schwerer Raub"). Ca. drei Monate später hat man die Täter aufgrund meines Handys finden und festnehmen können. Bevor es zur Gerichtsverhandlung kam, habe ich einen Anwalt aufgesucht, um Schmerzensgeld von den Täten einzufordern. Dem Anwalt habe ich mitgeteilt, dass ich finanziell nicht in der Lage bin ihn zu bezahlen und habe das Thema Prozesskostenhilfe angesprochen und nach weiteren Optionen gesucht. Der Anwalt war sich über den Ausgang des Verfahrens wohl sehr sicher, so dass nicht weiter auf die Kosten eingegangen wurde, auch wenn ich das Thema mehrmals angesprochen habe, dass ich nicht will, dass Kosten auf mich zukommen. Es kam etwas später zu dem Verfahren, bei dem die Angeklagten verurteilt wurde. Direkt im Anschluss wurde im Adhäsionsverfahren folgender Vergleich geschlossen:

  1. Die Angeklaten zahlen mir 400 Euro als materielle Entschädigung,

  2. Die Angeklagten zahlen mir 6000 Euro Schmerzensgeld,

  3. Anerkennung eines Feststellungsantrag für die Erstattung der Kosten von Folgeschäden,

  4. "Die Angeklagten tragen die Kosten des Adhäsionsverfahrens als Gesamtschuldner, wobei dem Vertreter des Verletzten (also mein Anwalt) die Verfahrens- und Terminsgebühren zu ersetzen sind."

Vor Gericht waren die Angeklagten auch guter Dinge die Schuld auf einen Schlag zu begleichen, doch vor ca. einem halben Jahr stellte sich heraus, dass bei beiden Angeklagten kein Cent zu holen ist (auch eine Zwangsvollstreckung hat nichts erbracht). Und als das nicht ärgerlich genug für mich wäre hat sich jetzt mein Anwalt bei mir gemeldet und möchte einen Ausgleich der Anwaltskosten in Höhe von 2500 Euro von mir.

Jetzt meine eigentliche Frage: Ist das das richtige Vorgehen? Darf mein Anwalt jetzt die Kosten bei mir einfordern?

Ich habe ja immerhin mündlich bei der Aufsuche des Anwalts meine Situation geschildert (ich war zu der Zeit Student und hätte die Kosten nicht tragen können), auf die von mir angesprochene Prozesskostenhilfe wurde nicht eingegangen. Zusätzlich steht unter 4. des Vergleichs, dass die Angeklagten die Kosten erstatten müssen, und nicht ich.

Was sagt ihr dazu? Wie soll ich vorgehen?

Vielen Dank und Liebe Grüße.

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du selbst. es ist dein risiko zu klagen und trotz erfolg einem nackten in die leeren taschen greifen zu müssen. so t es ja auch bei gewinnspielzusagen!

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nö, selber schuld, wenn man sich auf ein schneeballsystem einlässt. hohe gewinne gibt es nicht ohne risiko. und es it hinlänglich bekannt, dass börsenbriefe mit pennystocks eine mashe ind, da deren verfasser längst gekauft haben und dann den renditegierigen lesern ihren müll andrehn... is zwar illegal, aber klagen in den usa ist teuer und mit deinem geld sind ie eh über alle bergen, und einem nackten kann man ja nicht in die taschn greifen...

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