Ich denke Mal, du wirst nur hinsichtlich des Ausweises kontaktiert, allerdings wird dies höchstwahrscheinlich nur zu Identifizierung erfolgen. Deine Freundin macht sich auch nicht strafbar, wenn sie in der Öffentlichkeit raucht, der Jenige, der die Zigaretten an Minderjährige verkauft hat, macht sich damit strafbar, nicht der Minderjährige!

LG Tristan

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