Ihre Frage enthält bereits die Antwort die Sie suchen, aber nicht wahr haben wollen. Um Ihre eigenen Kinder zu schützen und bequem im trockenen zu stehen, bürden Sie fremden, unbeteiligten die Folgen Ihrer persönlichen Sucht auf. Sie laden Ihren (ich nenne es mal ganz extrem) Drogenabfall bei Ihren Nachbarn vor der Tür ab. Finden Sie das selber in Ordnung so?

Sie sagen, Sie hätten keine Möglichkeit woanders zu rauchen. Warum hören Sie zum Wohl Ihrer Kinder und Familie und zur Vermeidung von viel Leid (Lungenkrebs / Schlaganfall / Raucherbeim / Kehlkopfkrebs) nicht einfach mit dem Rauchen auf.

Roland Kaiser hatte als ex Kettenraucher Glück mit seiner COPD und Lungentransplantation. Gaby Köster als Kettenraucherin ist immer noch gezeichnet vom Schiksal und hat leider nichts dazu gelernt.

Ach ja Helmut Schmidt hat mindestens 4 Bypässe und lebt nur noch Dank der modernen Medizin. Der Marlboromann aus der Werbung starb übrigens im Alter von 51 Jahren an Lungenkrebs. Wollen Sie dieses Schicksal ihrer Familie und Ihren Kindern zumuten?

http://www.youtube.com/watch?v=KsJ8kBItxrs
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Vermieter können durch eine Mietvertragsklausel

das rauchen wirksam ausschließen, da Vertragsfreiheit besteht und lediglich einige Punkte, die im Gesetz genannt sind, davon ausgeschlossen sind. Rauchen gehört nicht zu diesen vestgelegten Punkten. Da aber einige Gerichte dies so sehen und andere anders, ist es besser eine individuelle Zusatzvereinbarung abzuschließen. Da hilft dann auch nicht das vom BGH erlaubte lügen beim Nachfragen des Vermieters.

Da das LG Hamburg 5% (920 C 286/09) und das LG Berlin (67 S 307/12) nun sogar 10% Mietminderung bei Tabakrauchbelästigung durchs Fenster zugestand, sollte sich jeder Vermieter eigentlich vorsorglich gegen Rauchende Mieter absichern um finanzielle Nachteile durch Mietminderung belästigter Nachbarn zu vermeiden.

Ich gehe davon aus, dass in absehbarer Zeit eine fristlose Kündigung rechtlich möglich wird. Als betroffener Mieter fristlos Kündigen ist bereits rechtlich geklärt, da der Gesundheitsschutz ein überragendes Rechtsgut ist (vergleiche auch BVerfG 2008) Das muss umgedreht dann genauso gelten. Alles andere wäre widersprüchlich. Bisher haben die Gerichte der unteren Instanzen immer den Präzedenzfall vermieden und auf Grund der Prozessordnung kommen die Fälle selten in die nächste Instanz. Wenn das aber mal passiert, dann wars das mit dem Rauchen. Dabei sollte man genau auf den genauen Wortsinn der Klage achten. Rauchen in der Wohnung mag erlaubt sein aber gemäß dem Verursacherprinzip hat der Verursacher dafür sorge zu tragen niemanden zu belästigen oder zu gefährden. Wie er das umsetzt ist seine Sache. Fenster schließen, Filteranlage etc.

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Rauchen ist erstmal grundsätzlich (noch) nicht wirklich verboten. ABER kann der Vermieter vorsorglich bei Neuvermietungen eine Zusatzvereinbarung abschließen, die das Rauchen rechtswirksam auschließt. Da hilft dann auch nicht das vom BGH erlaubte Lügen bei berechtigten Nachfragen bei potentiellen Mietern. Ein berechtigtes Interesse besteht mindestens, seit das LG Hamburg eine Mietminderung von 5% bei Tabakrauchbelästigung durch Nachbarn zugestand und das Landgericht Berlin gar 10% Mietminderung. Rauchende Nachbarn sind seit vielen Jahren ein immer wieder, besonders in den Sommermonaten, aufkochendes Problem, das erst jetzt stärker in die Öffentlichkeit drängt, wo es überall Rauchverbote regnet, sehen nun auch viele Mieter endlich einen Hoffnungsschimmer sich von dieser Plage zu befreien. Auch Gerichte, stets bemüht DEN Präzedenzfall zu vermeiden, verschließen immer seltener die Augen vor der Realität.

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