Hallo! Es gibt verschiedene Möglichkeiten an Kapital für die Gründung zu kommen wie z.B.

  • Bankfinanzierung
  • Finanzierung über KfW etc.
  • Fördermittel und Zuschüsse
  • Investoren
  • Crowdfounding
  • etc.

Wichtig hierbei ist jedoch, dass Du vorab dein Kapitalbedarf kennst. Hierfür muss zunächst ein Businessplan erstellt werden.

Idealerweise lässt Du dich vorab einmal beraten.

Infos. Z.B. unter www.beraterstudio.de

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Das eine schließt das andere nicht aus. Es gibt auch besondere Bildungsgutscheine "zur Heranführung an eine selbstständigen Tätigkeit". Im Anschluss ist es dann möglich den GZ zu beantragen.

Infos zum Bildungsgutschein und Existenzgründung www.beraterstudio.de

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Für was wird das Geld benötigt? Als Unternehmer solltest Du diesen Betrag immer auf dem Konto haben. Sollte es nicht so sein, müsstest Du dein Geschäftsmodell überarbeiten.

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Bevor Du in die Vollselbstständigkeit gehst solltest Du dich einmal beraten lassen. Auch würde ich davon abraten selbst zu kündig, insbesondere im Hinblick auf nicht rückzahlbare Zuschüsse für deine Gründung.

Im Rahmen der Vorbereitung auf deine Vollselbstständigkeit solltest Du einen Businessplan erstellen. Im Rahmen der Planung gehst Du auf alle Fragen zu deiner Geschäftsidee ein (Versicherungen, Steuern, Zulassungsvoraussetzungen etc.). Hierbei gehst Du auch auf die Kosten für die Krankenversicherung ein. Die Höhe des Beitrags für Selbstständige bemisst sich prozentual an Ihren Einkünften. Es gelten Beitragsbemessungsgrenzen. Die Mindesteinkommensgrenze von 1.131,67 Euro monatlich und die Einkommensobergrenze von 4.987,50 Euro pro Monat.

Infos und kostenlose Erstgespräche unter www.beraterstudio.de

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Hallo Rover,

wie Du schon richtig bemerkt hast, kommt es immer darauf an wie man die Tätigkeit nennt die man ausführen möchte. Ich habe bereits einige Gesellen im Handwerk in die selbstständigkeit gebracht.

Hierbei ist es wichtig, dass Du die Lücken kennst und deine Tätigkeiten so benennst, dass Sie nicht mit den meisterpflichtigen Berufen kollidieren. Idealerweise lässt Du dich einmal beraten. Infos und kostenlose Gespräche unter: www.beraterstudio.de

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Hallo! Es gibt eine Tätigkeiten die nicht "meisterpflichtig" sind. Tätigkeiten wie Hausmeisterservice, Entrümpelung etc. benötigen zudem keine abgeschlossene Ausbildung.

Wenn Du Dich jedoch in diesem Bereich Selbstständig machen willst solltest Du dich gut vorbereiten und überlegen, ob dir ggf. Zuschüsse und Fördermittel zustehen. Infos und kostenlose Beratungsgespräche unter www.beraterstudio.de

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Auf keinen Fall jetzt schon das Unternehmen anmelden. Bevor Du startest muss das gesamte Konzept stehen. Idealerweise erstellst Du vorab erst einen Businessplan. Im Rahmen des Businessplans gehst du auf alle gründungsrelevanten Fragen ein wie z.B.:

  • Versicherung und Vorsorge
  • Haftung
  • Zielgruppe
  • Marketing
  • Kundengewinnung und Kundenbindung
  • Preiskalkulation
  • Steuern
  • Zulassungsvoraussetzungen
  • Kapitalbedarf
  • Fördermittel und Zuschüsse
  • etc.

Erst wenn der Plan steht und eine Tragfähigkeit zu erkennen ist kann es an die Umsetzung gehen. Daher lass dich vorab einmal beraten. Infos unter: www.beraterstudio.de

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Es gibt zahlreiche Möglichkeiten wie Du Kunden gewinnen kannst und Werbung für dich machst. Aber es muss zu Dir und deinem Unternehmen passen. Zudem muss man wissen, wie hoch dein Budget ist. Für Gründer und Selbstständige gibt es auch Fördermittel und Zuschüsse für Marketing etc.

Lass dich einmal kostenlos beraten. Infos unter: www.beraterstudio.de

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Hinsichtlich der Dir bevorstehenden Zuverlässigkeitsprüfung wird die Behörde untersuchen, ob es Zweifel an Ihrer persönlichen Eignung gibt.

Hier kommt es ganz auf den Einzelfall an, aber generell ist es nicht nötig, eine zu 100 % saubere Weste zu haben.

Je nach Straftat, Anzahl der Strafen, Höhe der Strafe wird entschieden.

Su solltest daher erstmal Fragen, ob die Möglichkeit der Gründung besteht.

Für alle Fragen zur Gründung findest Du Infos unter: www.beraterstudio.de

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Die Gewerbeanmeldung ist von deiner Tätigkeit abhängig und nicht von der Einstellung von Personal. Welches Gewerbe angemeldet wird hängt von den Tätigkeiten ab, die Du ausüben willst.

Da jede Existenzgründung individuell zu betrachten ist, solltest Dich unbedingt einmal beraten lassen. Um Dir richtig helfen zu können benötigt man viel mehr Informationen. Wenn Du eine "Vollselbstständigkeit" anstrebst und keine weiteres Einkommen hast kommst Du mit der "Kleinunternehmerregelung" nicht weit.

Bevor Du gründest solltest Du dich unbedingt informieren, was auf dich zukommt (Versicherungen, Krankenkasse, Steuern etc.)

Infos z.B. unter www.beraterstudio.de

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Hallo! Also grundsätzlich ist es egal ob Du eine Praxis übernimmst oder einen KfW-Handel. Die Abläufe sind in der Regel immer die selben.

Vorab würde ich jedoch schauen, ob und welche Fördermittel es gibt. Diese Suche sollte unbedingt VORAB machen.

Idealerweise lässt Du dich einmal beraten. Infos und kostenlose Gespräche unter www.beraterstudio.de

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Bevor Du kündigst würde ich mich einmal beraten lassen, und einen "roten Faden" zur Gründung aufstellen. Insbesondere solltest Du vorab wissen, welche Fördermittel dir ggf. zustehen.

Und Du solltest unbedingt vorab einen Businessplan erstellen (lassen).

Infos zur Gründung und kostenlose Beratung unter www.beraterstudio.de

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Schau Dir einmal dein Arbeitsvertrag an. Dort ist i.d. regel das Thema Nebentätigkeiten geregelt. Du solltest unbedingt deinen Arbeitgeber informieren.

Und bevor du ein Gewerbe anmeldest solltest Du dich zudem unbedingt informieren welche Pflichten (Buchführung, Steuern etc.) auf dich zukommen.

Idealerweise läßt Du dich vorab einmal beraten. Infos z.B. unter www.beraterstudio.de

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Hallo! Also "Binder" hat dir schon alles wesentliche gesagt. Wichtig ist immer das Du vorab mit dem Jobcenter über deine Vorhaben sprichst. Ggf. Sprichst Du noch das Thema "Einstiegsgeld" an, wenn Du finanzielle Unterstützung bei der Gründung benötigst.

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Da Du so viele offene Fragen hast, solltest Du dich einmal kostenlos von einem Gründungsberater beraten lassen.

Zu Beginn würde ich erst einmal schauen, ob deine idee Tragfähig ist oder ob Du am Ende nicht draufzahlst. Hierbei sollte ein kleiner Businessplan erstellt werden. Hierbei gehst Du auf alle relevanten Fragen ein wie z.B.

  • Versicherungen
  • Steuern/Buchführung
  • Fördermittel
  • Kapitalbedarf
  • etc.

Zudem wäre es Interessant zu wissen, was Du eigentlich im "Haupteerwerb" machst? Arbeitslos, Student, Schüler.... etc.

Infos zur Gründung unter: https://beraterstudio.de/

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Hallo! wenn Du wissen willst, wie viel Du verdienst frag doch bei Techem nach und fordere Einen "Mitarbeitervertrag" an.

Sei dir aber bewusst, welche Kosten für dich als Selbstständiger zukommen (Versicherungen, Buchführung, Krankenkasse etc.).

Wenn Du dich dafür entscheidest macht es Sinn den Gründungszusschuss mitzunehmen.

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In der Regel wird die GmbH keine Finanzierung bekommen, daher müssen sich die Gründer selbst um eine Finanzierung bemühen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten über öffentliche Banken (Landesbanken bzw. KfW). Noch Fragen?

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Richtige OnlyFans Regelungen?

Vorweg: Ich bin 25 Jahre alt und hatte immer Schwierigkeiten mich in der Gesellschaft zurecht zu finden und daher bisher nichts berufliches getan außer Schule... Keine Ausbildung und kein Praktikum. Ich bin aktuell arbeitslos gemeldet und bekomme ALG || . Arbeitslos, nicht arbeitssuchend, aufgrund meiner Psyche, da ich es nicht schaffe regelmäßig eine Tätigkeit auszuüben, aber bin zurechnungsfähig und trotzdem eigenständig.

Das Geld reicht nicht zum Leben und ich habe mir jetzt einen Account auf OnlyFans u.Ä. erstellt. Auf Seiten auf denen man mich monatlich bezahlen kann, ich Dinge wie Bilder und getragene Socken (auf Wunsch) verkaufe, man mir "Trinkgelder" geben kann und Bilder und Videos gegen Geld anbiete.

Beim Amt darf ich mir ca. 100€ dazu verdienen und ab ca. 200€ wird es abgerechnet, dafür muss ich dieses regelmäßige (!) Einkommen und die Tätigkeit dort anmelden. Ich möchte nicht unbedingt überall im Detail angeben was ich mache um mir Geld nebenbei zu verdienen und habe dort auch keinen Arbeitsvertrag den ich vorlegen kann und daher jetzt endlich zu meinen Fragen:

  • Ab wann und wie müsste ich das beim Amt anmelden, da es (bisher) ein sehr kleines und unregelmäßiges Einkommen ist?
  • Ab wann wäre ich endlich aus dem Bezug von ALG || raus und gelte nicht mehr als 'arbeitslos' ?
  • Ich habe nie direkt etwas mit Steuern zu tun gehabt, wie muss ich das anmelden und bezahlen? (auch trotz Amt)
  • Was für ein Gewerbe muss ich anmelden?
  • Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden? (Keine Auszahlungen bisher)
  • Wenn ich einen Künstlernamen (für dieses Gewerbe) anmelde, müsste ich dann noch zusätzlich anderes beachten?
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Hallo "BittenichtFragen",

was Du vor hast bzw. bereits machst ist eine gewerbliche Tätigkeit, da Du mit gewinnerzielungsabsicht Handelst.

Gewerblich ist man Tätig wenn man

  • Artikel kauft, um sie wieder zu verkaufen.
  • Artikel verkauft, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben.
  • regelmäßig große Artikelmengen verkaufen.
  • häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben.
  • Verkaufsagent sind.
  • für Ihr Unternehmen einkaufen.

Ob Du Gewinne erzielst oder sogar Verlust machst, ist nicht zwangsläufig entscheidend zur Einstufung der Verkaufsaktivitäten.

Grundsätzlich dürfen Bezieher von Hartz IV Leistungen auch neben dem Leistungsbezug auch einer Erwerbstätigkeit nachgehen und einen Zuverdienst haben. Bei der Bedarfsermittlung für Hartz 4 ist zunächst wichtig und entscheidend, das anrechnungsfähige Einkommen nach § 11 SGB II zu ermitteln. Dies bedeutet, dass von dem tatsächlichen Einkommen vorweg festgelegte Abzugsbeträge nach § 11b SGB II und auch sogenannte Freibeträge abzuziehen sind, um das sich relevante Einkommen für die Berechnung des Arbeitslosengeldes II zu ermitteln.

Wenn Du einnahmen hast und dies dem Amt nicht mitteilst ist das Sozialleistungsbetrug! Wenn dem Jobcenter oder einer anderen Sozialbehörde bekannt wird, dass ein Sozialleistungsbetrug vorliegt, so wird in der Regel ein Strafverfahren eingeleitet. Bevor es zu einer Anklage kommt, wird im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durch die Sozialämter, durch die Zollämter und die Staatsanwaltschaften aufgeklärt, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Erst dann wird über eine Anklage entschieden.

Eigentlich handelt es sich bei Dir um eine klassische Existenzgründung. Hier solltest Du zunächst einmal das Gespräch mit einem Gründungsberater suchen. Einige bieten kostenlose Erstgespräche an. Infos z.B. unter beraterstudio.de

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Hallo,

grundsätzlich gibt es kein "Kleingewerbe". :)

Zu deiner ersten frage kann ich dir keine Antwort geben.

Zum zweiten Punkt musst Du wissen, das Du dich gegenüber dem Amt verpflichtet hast jede Veränderung rechtzeitig mitzuteilen. Das heißt, wenn Du mehr als 165 Euro verdienst der mehr als 15 Stunden arbeitest und es der AfA nicht mitteilst, ist das Subventionsbetrug!

Die Frage, die hier gestellt wird ist: Wer soll das mitbekommen? Wenn du streamst kann es jeder mitbekommen!

Ich würde mir vor der Gewerbeanmeldung überlegen, welche Einnahmen und welche Kosten Du hast. Idealerweise suchst Du das Gespräch mit einem Gründungsberater.

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Hallo, so einfach ist das ganze nicht zu beantworten. Um Dir antworten geben zu können benötigt man viel mehr Informationen über dich und dein Vorhaben.

Idealerweise lässt Du dich vorab einmal kostenlos beraten... Informationen u.a. unter:

https://thomasboccaccio.de/gruendungsberatung/

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