Der Schlüsseldienst und die Polizei wollen dann bestimmt von ihm den Nachweis das er da wohnt.

Ich würde einen Anwalt einschalten.

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Ich gehe jetzt mal davon aus das tatsächlich ein Stundenlohn vereinbart ist.

Vom 7-31.7 sind 18 Arbeitstage

18x8x11,83= 1703,52 Brutto macht Netto ca 1.123,- €

Es wäre hilfreich zu wissen wie sie auf die 10 AT /80 STD kommen wenn sie eine 40 STD. Woche vereinbart haben.

Ihre Infos sind nicht vollständig

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Wird den das Internet und TV über die NBK abgerechnet und ist Bestandteil des Mietvertrages?
Wenn ja, dann dürfen sie nichts abstellen.

Es stellt sich immer die Frage was passiert wenn die Leitung bei Reparaturarbeiten beschädigt wird….. dann müsste die Mieterin sie nachweislich informieren und sie wären zur Reparatur innerhalb einer angemessenen Zeit verpflichtet.

Ansonsten sie haben einen Anwalt warum haben sie das nicht mit diesem besprochen? Immerhin kennt der den Mietvertrag mit allen Vereinbarungen.

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Du kommst nicht in die Minusstunden du kommst lediglich nur auf die vereinbarten Stunden.

Nimm deinen Vertrag und lass ihn von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Niemand kennt die Vereinbarung im Arbeitsvertrag.

Es müsste ja einen Personalrat/Betriebsrat geben? Wahrscheinlich hat er dem zugestimmt.

Du kannst ja mal berichten was der Anwalt sagt.

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Das ist die Erklärung dazu:

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/ueberstunden/arbeitgeber-muss-durch-krankheit-verlorene-ueberstunden-nicht-nachgewaehren/?no_cache=1&singleView=1

Da dies Überstunden sind die später als Frei verwendet werden, ist es gem. BAG rechtens das diese Überstunden nicht mehr gut geschrieben werden.

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wer hat den die Rechnungen auf seinen Namen?

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https://deutsche-pop.com/pdf/legal/de/210222-agb-dipl-kv-stand-22.2.2021.pdf

Wie kommen sie darauf das sie ein Recht auf Auflösung haben?

Die Kursvereinbarung ist während der Laufzeit erstmalig zum Ablauf des 18. Monats nach Kursstart des ersten Einzelkurses ordentlich ohne Angabe von Gründen kündbar. Eine solche ordentliche Kündigung muss mindestens drei Monate vor Ablauf des 18. Monats nach Kursstart des ersten Einzelkurses schriftlich erfolgen und der msg zugegangen sein. Wird das Recht auf ordentliche Kündigung nach Ablauf des 18. Monats nach Kursstart des ersten Einzelkurses nicht in Anspruch genommen, endet die Kursvereinbarung mit dem vereinbarten Beendigungszeitpunkt des auf Zeit bestimmten Dienstverhältnisses (§ 620 BGB). Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt (§ 626 BGB). Eine solche außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis bzw. Eintritt des wichtigen Grundes schriftlich erfolgen.

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Wenn die Wohnung nicht angemessen ist wird man sie zur Kostensenkung auffordern.

Wenn jemand bei ihnen einziehen soll, dann brauchen sie eine Genehmigung von Vermieter das sie untervermieten dürfen. Dann wenn sie diese Genehmigung haben, stellen sie die Wohnungsgeber Bescheinigung aus.

Das Grundsicherungsamt ist über den Zuzug zu informieren.

Jetzt kommt es darauf an wer zuzieht, ob es eine Lebensgefährte/in ist oder ob einfach nur eine Untervermietung ist.

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Na wenn du angeblich eine Zahnzusatzversicherung hast sage denen die sollen dir das alles per Post zuschicken. Die Adresse wäre ja bekannt da man sich auf einen laufenden Vertrag beruft.

Auf keinen Fall Daten raus geben oder Adresse noch mal nennen.

Jede Wette da kommt nichts mehr.

Und auf jeden Fall nachfragen von welcher Versicherung die anrufen wegen der Anzeige bei der Polizei.

Solltest du keinen Nerv darauf haben und du dir sicher sein, Telefonnummer sperren.

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Sturz in Arztpraxis, wer haftet?

Hallo Zusammen, ich wende mich an euch, weil ich ratlos bin...aber ich möchte nicht aufgeben...

Meine Schwiegermutter wurde in einer rheumatologischen Praxis, stand an der Rezeption, der Arzt rannte durch den Flur, es kam zum Zusammenstoß, meine Schwiegermutter fiel und brach sich den Arm. Eine Arzthelferin fuhr sie in die Notaufnahme. Zwei Tage später rief meine SM den Arzt an, dieser gab alles zu. Eigentlich wäre er gar nicht in der Praxis gewesen, er war mit dem Kopf nicht bei der Sache und er habe am nächsten Tag Geburtstag. Das Schreiben von der Versicherung hat alles komplett Abgelehnt mit der Begründung: Meine SM sei Schuld und es gäbe plötzlich eine "Zeugin" , dass meine SM selbst Schuld ist und die Versicherung dies (mit großem Hohn) nicht eintritt und alle Zahlungen ablehnt. Ist das rechtens? Ich habe bei einem Anwalt folgendes Zitat entnommen;

"Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder Sturz in einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus vom Versicherungsschutz ausgenommen ist. „Steht der Unfall in keinerlei Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung, ist die Versicherung grundsätzlich zur Leistung verpflichtet", so Rechtsanwalt Penteridis. „Winkt z.B. der charmante Patient beim Hinausgehen den Arzthelferinnen zu und stürzt, dann stehen die Unfallfolgen in keinem Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung, mit der Folge, dass die Versicherung zahlen muss", so der Rechtsanwalt Melzer aus Bad Lippspringe."

Ein Anwalt ist für meine Schwiegermama zu teuer und das Amtsgericht sagt, sie solle an ihre Rentenersparnisse gehen müsse. Das kommt für mich nicht in Frage...ich bin ratlos und brauche dringend eine Einschätzung der Rechtslage. Gibt es eine Aussicht auf Erfolg? Wir wollen ja nicht unbedingt den Arzt verklagen etc. aber ein Armbruch in einer Praxis, in dem ein Unfall passiert, welcher in keinem Zusammenhang mit der Praxis steht.

Ich hoffe inständig auf Ihre Hilfe!

Liebe Grüße

Nana

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Auf hoher See und vor Gericht weiß keiner wie es ausgeht.

Das ist so grob die Formulierung um die es geht wenn man Schmerzensgeld möchte:

Unfallverursacher vorsätzlich, grob fahrlässig oder im Vergleich zum Verhalten des Geschädigten erheblich fahrlässig gehandelt

Das dürfte schwierig werden und nur ein Anwalt kann euch sagen wie die Chancen stehen.

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Hier niemand, das ist ein Forum für Finanzfragen.

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https://www.evz.de/einkaufen-internet/vorsicht-falle/betrug-mit-sex-hotline.html

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die Überstunden werden normalerweise erst ab einer bestimmten Anzahl die auf einem AZK angesammelt werden ausgezahlt.
Überstunden die übers AZK ausgezahlt werden, werden nur mit dem normalen Std. Lohn bezahlt, da der einsatzbezogener Zuschlag normalerweise direkt in dem Monat in dem er angefallen ist ausgezahlt wird.
Das ist oft sehr verwirrend aber einfach mal auf die Lohnabrechnung schauen.
Sollten die einsatzbezogenen Zulagen nicht im Monat in dem sie angefallen sind nicht ausbezahlt worden sein, bitte noch mal nachfragen. Das ist häufig eine Fehlerpunkt auf den Abrechnungen.

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Ich würde bei grenzenlosem Ahnungslosigkeit einen Steuerberater empfehlen.

Eine Bilanz mit einem negativen Kassensaldo (was bei einer Kasse nicht sein kann!)

ist die Einladung an das Finanzamt zu einer Betriebsprüfung.

Mit Lexware kann man eine automatische Datenübernahme machen.

Und wenn man falsch bucht passiert das.

Lexware fragt, wenn man Kassenbuchungen macht ob es eine Einnahme oder Ausgabe ist.

Sachkontenblätter 2015? Ich hoffe mal das dann wenigstens das Programm aktuell ist.

Ich verstehe einfach nicht warum man ohne Ahnung zu haben versucht seine Buchhaltung zu machen. Keiner würde auf die Idee kommen sich selber zu operieren, sondern würde so was im Krankenhaus vom Arzt zu machen.

Das hier ist wieder das beste Beispiel von Geiz ist nicht geil.

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