Seit 2014 ist die Entfernungsfrage durch ein BMF-Schreiben genau geregelt: Die Zweitwohnung darf dafür maximal halb so weit von deiner ersten Arbeitsstelle entfernt liegen wie dein Hauptwohnsitz. Wer 200km von seinem Arbeitsort entfernt wohnt, dessen Zweitwohnung darf also max. 100 km vom Arbeitsort entfernt sein.

Mehr wirklich gute und verständliche Infos gibts auch hier: https://taxfix.de/steuertipps/doppelte-haushaltsfuehrung-die-zweitwohnung-absetzen/


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