Aber natürlich !

Jedoch nicht vom Handwerker / Lieferant (sofern dieser nicht Dein Vertragspartner ist), sondern vom Unternehmen, welches für den Kauf Dein Vertragspartner ist !

Wie der Schadensersatz dann aussehen könnte, kann ich erst schildern, wenn ich mehr Informationen darüber habe ;-)

Auf alle Fälle brauchst Du Dir das nicht gefallen zu lassen und von Deinen Rechte in dieser Sache ausführlich Gebrauch machen !

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Hallo !

Als Lehramtsanwärterin (Referentarin) sind Sie derzeit noch im Studium und möchten gern alle möglichen Werbungskosten angeben. Das können Sie natürlich auch, angefangen vom selbstgekauften Lehrmaterial, Fahrtkosten (Eigener PKW oder Bahnfahrkarte) bis zu zusätzlichen Schulungen, welche im direkten Zusammenhang mit Ihrem eigentlichen Lehrberuf steht.

Falls es Ihr Erststudium ist, dann ist dies eine Aufwendung für die Erst-Berufsausbildung und wird bei dem Oberpunkt SONDERAUSGABEN angegeben.

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