Vielen Dank für die Antworten. Allerdings bin ich nun nicht so wirklich beruhigt. Nochmal um das ganz klar zu haben, das Schlimmste, was passieren kann, ist dass ich eine Ankündigung zur Vollstreckung bekomme? Diese wird natürlich verbunden sein mit Kosten, dass ich eine Art Strafe zahlen muss, so wie die Säumnisgebühr von 6 Euro bei der Mahnung. Und mehr kann aber nicht passieren, da ich ja die Zahlung bereits veranlasst habe? Dann bezahl ich sofort die Strafe und gut ist? Es handelt sich auch nur um 28 Euro - ist jetzt nicht so, als würde ich Unsummen schulden. Oder vielleicht spielt auch der Feiertag eine Rolle? Ohne diesen blöden Feiertag, hätte ich ja die Frist eingehalten.

Viele Grüße, Tanja

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