Guten Tag. Ich bin freier TV Journalist. Ich recheriere zum Thema Bankautomaten. Die meisten Banken buchen vergessenes Geld zeitnah wieder zurück. Eine Bank behält jedoch das Geld, wenn man nicht reagiert und es zurückfordert.

Von einem Anwalt erhielt ich folgende Auskunft:

"In rechtlicher Hinsicht ist das Vorgehen der XXXXbank völlig unhaltbar. Eine Auszahlung liegt wirksam erst vor, wenn der Kunde das Geld erhalten hat. Behält es die XXXXbank ein, hat es gar keine Auszahlung gegeben. Außerdem hat die XXXXbank das Geld ja weiter, so dass sie das Konto des Kunden nicht belasten darf.

Ich halte das wirklich für einen Skandal, da viele Kunden ja womöglich davon ausgehen, das Geld wurde geklaut und sich gar nicht bei der XXXXbank melden.

Das kann ein Betrug durch Unterlassen sein, wenn die XXXXbank das Geld dann für sich vereinnahmt. So was lässt sich auch nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen rechtfertigen; diese wären überraschende Klauseln und somit unwirksam."

Da es sich um einen Anwalt für Strafrecht handelte, bat mich die Redaktion einen Fachmann für Verbraucher- und/oder Bankenrecht zu befragen.

Könnte mir jemand einen solchen Kontakt vermitteln? (oder hätte einen guten Tipp, wo ich es versuchen könnte?)

Außerdem suche ich Betroffene, die ihr Geld im Bankautomaten vergessen haben.

Sie können mich erreichen unter info@blitzfilm.de

Herzlichen Dank!

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