Habe gerade dazu meine KITA-Leiterin angerufen, diese hat von solch einer Regelung noch nichts gehört und hält so etwas auch für unsozial. Ich (Erzieherin) kann mir das echt nicht vorstellen. Dann müsste man ja im Grundgesetz ...alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich...- noch hinzufügen: auch DIE,OHNE Kindergartenplatz. Ausserdem wäre es auch frauenfeindlich, denn:hat der Mann Arbeit, die Frau hat aber keinen KITA Platz,- so erhielte sie ungerechterweise kein ALG 1 und muss zuhause bleiben.

Was ist bei einer allein-erziehenden Mutter ? Die würde im Falle von Arbeitslosigkeit und KEINEM KITA-Platz sofort zum HARTZ 4 Empfänger werden...

Mein Rat : Da ich keine Anwältin bin,-

1.)bitte verlangen Sie nach einer schriftl.Begründung Seitens des Arbeitsamtes.

2.)Damit zum Sozialgericht,- denn die können am besten dieses Schreiben+Inhalt auf juristische Gültigkeit hin überprüfen.

Wenn Sie zum Sozialgericht gehen,bitte nicht Ihre Arbeitsamt-Unterlagen + Geburtsurkunde v.Kind vergessen !!!

...es kann auch sein,dass das Arb.Amt nur behauptet,das es ohne KITA Platz auch kein ALG1 gibt,- denn nur mit Nachweis eines KITA/KIGA-Platzes ist es für das Arb.Amt einfacher Sie in neue Arbeit zu vermitteln !!!

Klingt nach Druckmittel!

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