Das kenne ich von einem öffentlichen Parkplatz nicht oder handelt es sich bei dir um eine Privatschule? Ich würde in jedem Fall dagegen vorgehen und die Abschleppkosten nicht bezahlen. Notfalls würde ich einen Anwalt aufsuchen!

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Nein, ein Stiefkind geht, soweit ich mich unterrichtet habe, einem leiblichen Kind nach. Das heißt, wenn die Mutter stirbt, erben nur ihr hinterbliebener Mann und ihre leiblichen Kinder. Das Kind des Mannes, das er in die Ehe gebracht hat, geht leer aus. Nur wenn er stirbt, erben alle 3 Kinder gleichberechtigt neben der Ehefrau. Deine Bekannte hat schon Recht. Aber wenn der Mann zuerst stirbt, erbt ja sein mitgebrachtes Kind schon und ist ja dadurch bereits gesichert. Es muss dann nur seinen Erb- oder Pflichtteil geltend machen.

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Ein Stiefkindverhältnis begründet kein gesetzliches Erbrecht. Hier hat schon wfwbinder richtig geantwortet. Deine Stiefmutter muss somit auf jeden Fall ein Testament machen und dich darin als Erbe einsetzen. Sonst gehst du tatsächlich leer aus.

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Deine Freundin hat ja nichts mit der Zechprellerei zu tun und hat sie auch sonst nicht verschuldet. Sie darf daher in keinem Fall zur Kasse gebeten werden. Ich würde den Chef sofort zur Herausgabe des einbehaltenen Lohnes auffordern und ihm ansonsten mit dem Arbeitsgericht drohen. Dorthin würde ich dann gehen oder zu einem Anwalt, damit er den zu Unrecht einbezogenen Betrag herausklagt.

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Die Entscheidung für oder gegen den Kindergarten hat meiner Meinung nach mit dem Unterhalt nichts zu tun. Wenn das Kind die Zuwendung der Mutter benötigt bzw. ihre Betreuung, dann wird auch der Vater nichts einem Unterhaltsspruch seiner Exfrau engegensetzen können.

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Schau in deinen Vertrag. Wenn da euch die Gartenbenutzung oder Gartenpflege gestattet ist, da habt ihr dazu auch ein Recht und der Mieter kann euch nicht dreinreden. Ich würde den Vermieter dann darauf aufmerksam machen und darauf, dass er in "eurem" Garten nichts zu suchen hat.

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