Ja, bis zu 4500 EUR / Jahr können Sie für Fahrtkosten mit öffentlichen Mitteln, per Fahrrrad, Motorrad und auch zu Fuß absetzen. Mehr Info und ein Fahrtkosten / Kilometrerpauschale Rechner: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/pendlerpauschale/index.html

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Kirchensteuer wird auf Grundlage der Lohnsteuer berechnet. Also Sie zahlt nur wenn sie auf Lohnsteuerkarte arbeitet. Mehr zu Kirchnesteuer: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/kirchensteuer/index.html

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