Über die moralische Komponente sich wieder zu verheiraten und trotzdem noch die Rente des verstorbenen Mannes zu bekommen und somit unsere eh schon schwachen Rentenkassen weiter zu belasten möchte ich mich hier weiter nicht auslassen. Ich denke, das muss jeder für sich selbst entscheiden und dementsprechend seine Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft mit sich selbst vereinbaren.

Grundsätzlich gilt: Die staatliche "bürgerliche Ehe" und die Ehe nach Kirchenrecht stehen völlig unverbunden nebeneinander. Der Regensburger Familienrechts-Professor Dieter Schwab weist auf die Folgen hin: "Ein Paar, das sich kirchlich, aber nicht standesamtlich trauen lässt, befindet sich in einer Ehe, die jedoch vom staatlichen Recht als nichteheliche Gemeinschaft angesehen wird - mit allen Konsequenzen."

Das heißt: Kein Unterhalt, kein Erbrecht, kein Steuerfreibetrag, keine Schutzvorschriften für den Schwächeren beim Scheitern der Ehe, auch kein Zugewinnausgleich. Ansonsten auch kein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht, keine Rechte bei der Totensorge oder bei der Organtransplantation.

Familienrechtler Schwab hält daher "die Sache für äußerst bedenklich", wenn die Nur-Kirchenehe gewählt werde, um das Risiko des Scheiterns dieser Ehe vermögensrechtlich auf den schwächeren Partner abzuwälzen (Zitat aus der SZ)

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.