Versucht Euch gütlich zu einigen, alles andere macht keinen Sinn - vergesst bitte nicht die gesamtschuldnersiche Haftung der Bank gegenüber, d.h. jeder Darlehensnehmer haftet in voller Darlehenshöhe der Bank gegenüber.

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Wenn das Darlehen wegen Hausverkauf vorzeitig zurückgeführt wird, musst Du Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Wenn Deine Tochter das Darlehen übernimmt (vorausgesetzt die Bank akzeptiert ihre Bonität) fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Bei einer Schenkung, musst Du dafür sorgen, dass das Objekt schuldenfrei ist. Ansonsten wird der Eigentümerwechsel nicht im Grundbuch vollzogen.

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