Rechtsfrage bei Mahnung durch falsch aufgenommen Emailadresse?
Ich habe von meinem Mobilanbieter vor kurzem nach einem abgeschlossenen Vertrag, vor ein paar Monaten, eine Mahnung erhalten.
Ich habe weder eine Auftragsbestätigung noch vorab eine Erinnerung per Email erhalten. Nach erneuter Überprüfung des Vertrages ist mir aufgefallen, das der Kundenberater die Emailadresse falsch aufgenommen hat (kleiner übersehbarer Fehler, ein Buchstabe fehlte). Auch wurden mir Flats zugebucht die ich nicht wollte und nicht prüfen oder widersprechen konnte, da ich keine Auftragsbestätigung erhalten habe. Was kann ich tun. Kann ich von dem zuviel zugebuchten zurück treten?
Widerrufsrecht
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