Hallo Lothar, das ist wirklich schlimm, vor allem hast Du ja schon auf den Mißstand hingewiesen. Ich würde es auf jeden Fall auch noch über die Pflegekasse probieren, dass Du auf den Mißstand hinweist. Wenn, wei bei Euch, ein Kostenträger beteiligt ist, dann muss meines Wissens ein Heimwechsel mit dem Kostenträger abgesprochen sein. Ansonsten kann es sein, dass Du auf den Kosten, die die bisherigen Heimkosten übersteigen, sitzen bleibst. Wenn ein Mißstand durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird, dann kann sich der Kostenträger einem Wechsel normalerweise nicht verschließen. Aber beim Thema "Zahnhygiene" wird das wohl eher schwierig. Viel Glück!

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100 bis 200 Euro sind zu viel und schädlich was die Sozialversicherung betrifft (zum Kindergeld kann ich nichts sagen):

Einnahmen in der Höhe bis zu 720 Euro können ab dem Jahr 2013 ehrenamtlich Tätige für ihre freiwillige Mitarbeit als Aufwandspauschale steuerfrei und auch sozialversicherungsfrei vereinnahmen. Dieser so genannter Ehrenamtsfreibetrag greift bei nebenberuflicher Tätigkeit in gemeinnützigen und mildtätigen Vereinen sowie im kirchlichen Bereich, sofern der Übungsleiterfreibetrag nicht anwendbar ist. Für das Jahr 2012 beträgt die Ehrenamtspauschale 500 Euro.

Quelle und mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ehrenamtsfreibetrag.htm#ixzz2C2RKMYNq

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Hat bei Eurer Scheidung kein Versorgungsausgleich stattgefunden? Gib doch bei Wikipedia diesen Begriff mal ein. Das wird umfangreich erläutert, wie da ablaufen kann. Man kann sich im Vorfeld schon einigen, dass z.B. eine Summe fließt und dann sind alle Ansprüche abgegolten, oder es erfolgt in der Tat der Ausgleich im Rentenalter.

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