Hallo Menno,

aus steuerlicher Sicht werden alle Studenten gleich behandelt. Es gibt eine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitausbildung und der sich daraus ergebenden Folgen für die Steuererklärung bzw. den Verlustvortrag. Hierzu haben wir einen Ratgeberartikel auf unserer Homepage veröffentlicht: https://www.stb-weide.de/studenten-steuererklaerung

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Hallo,

als Steuerberater ist man grds. verpflichtet die Einkommensteuervorauszahlungen anzupassen sowohl nach unten als auch nach oben. Das Mindeste ist es den Mandanten zu informieren, dass bei gegenwärtig niedrigen VZ eine Nachzahlung droht. 

Solange, jedoch keine strafrechtlichen Konsequenzen auf Euch zu kommen (gehe ich auch nicht von aus) sind bis auf die höhere Nachzahlung keine tatsächlichen Schäden entstanden und somit ein Grund für die Haftung schwierig zu ermitteln.

In jedem Fall haben alle Steuerberater eben für solche Fälle aus berufsrechtlichen Gründen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme von EUR 250.000. 

Es wäre folglich was zu holen ;-)

Einen feinen Abend noch!

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Hallo Brinchen,

ich bin Steuerberater aus Köln und eine meiner Schwerpunktsetzungen ist die Studentensteuererklärung. 

Zum Thema der Rückwirkung habe ich einen Blogbeitrag verfasst: https://www.stb-weide.de/steuerwelt/studenten-steuerklaerung-fuer-7-jahre-rueckwirkend-abgeben

...und ein Masterstudium ist immer eine Zweitausbildung, da grundsätzlich das Bachelorstudium als Erstausbildung vorangegangen ist.

Viele Grüße,

David

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Hallo razz112,

die Werkstudententätigkeit stellt eine Auswärtstätigkeit dar, bei der Du dann die Hin- und Rückfahrt ansetzen kannst sowie Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten 3 Monate.

VG, David

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Hallo dm500,

du kannst für die Lerngruppe Verpflegungsmehraufwendungen sowie Hin- und Rückfahrt zum Lernort ansetzen,

VG, David

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