Wieso habt ihr schon vor der Zuteilung verzichtet? Die BSKs versuchen derzeit verstärkt, die Vertragsbedingungen so eng wie möglich auszulegen. Nun ist die Sache ja schon aktenkundig und vor Gericht, so dass ein (kostenloses) Schiedsverfahren vor dem Ombudsmann der Bausparkassen nicht mehr möglich ist. Dein Anwalt könnte ggf. nach Urteilen zum Thema suchen (z.B. Juris Datenbank)

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.