Ja, der Anspruch geht dann leider verloren, wenn man wieder heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht. Hier verliert die Witwenrente dann ja auch Sinn und Zwecke, weil dann ja ein neuer Ehegatte da ist, der unterhaltspflichtig wird.
Hier ist alles schön beschrieben: http://sozialversicherung-kompetent.de/20130404502/unfallversicherung/leistungsrecht-guv/witwenrente-witwerrente