Die Ablaufleistung wird sinken, weil ja weniger Beiträge als ursprünglich geplant fließen. Wenn Du von Deiner Versicherung eine Standmitteilung bekommen hast, kannst Du den Wert unter "Beitragsfreier Summe" finden. Das ist die garantierte Leistung. Hinzu kommen noch Überschüsse.

...zur Antwort

Deine Vermutung stimmt, durch die geringen Überschüsse hat sich die Lauftzeit der Versicherung wieder verlängert.

Was die Erhöhung der Ablaufsumme angeht, so könnte ich mir vorstellen, dass das damit zusammenhängt, dass Du bedingt durch die Laufzeitverlängerung ja länger Beiträge zahlst, was sich auf die Ablaufleistung auswirkt.

Aber @Niklaus hat recht: ohne genaues Studium der Vertragsunterlagen, ist keine sichere Aussage möglich.

...zur Antwort

Krankenversicherungen bezahlen in der Regel medizinisch notwendige Behandlungen. Wenn man z. B. aufgrund eines Unfalls nicht mehr vernünftig kauen kann, werden die Kosten für Kieferorthopädie auch bei Erwachsenen übernommen. Anders sieht es aus, wenn es um reine Schönheitsoperationen geht.

Die Unfallversicherung zahlt nur, wenn das versichert ist. Und ob das versichert ist, steht im Versicherungsschein oder in den Versicherungsbedingungen. Eine private Unfallversicherung ist eigentlich keine Kostenversicherung, es gibt eher feste Entschädigungsbeträge. Und die kann man dann verwenden, wie man mag.

...zur Antwort

Die Zinsformel von Hardy ist eine Formel mit einem diskreten Zins, also gerade nicht kontinuierlich. Somit sind die beiden Formeln nicht identisch, aber sie sind sich in gewisser Weise ähnlich.

Die Formel mit den Logarithmus kann man als eine Summe mit unendlich vielen Summanden darstellen, deren Summanden immer kleiner werden und irgendwann so klein sind, dass sie nicht mehr ins Gewicht fallen (für Insider: Taylor-Entwicklung um den Punkt 0) Die Hardy-Formel sind die ersten beiden Summanden dieser unendlichen Summe und weil Dein Taschenrechner rundet, kommt bei beiden Berechnungen das gleiche Ergebnis raus.

Das gilt zumindest dann, wenn Du die Berechnung an den Zeitpunkten durchführst, wo Du den diskreten Zins berechnest. Die Formel mit dem Logarithmus lässt mich vermuten, dass Du die Berechnung für den Zins nach einem Jahr gemacht hast.

Alles klar? ;-)

...zur Antwort

Was ist für Dich der Unterschied zwischen annualisierter und diskreter Rendite? Die annualisierte Rendite ist für mich eine diskrete Rendite, worum geht es Dir genau, vielleicht um die Gesamtrendite? Also

(1 + 0,0753)^n

wobei n die Anzahl der Jahre sind.

(Das Gegenteil von diskreter Rendite ist für mich die stetige Rendite, wo man mit Logarithmus bzw. Exponentialfunktion rechnet.)

...zur Antwort

Erst ein neues Konto eröffnen und dann das andere auflösen. Wie willst Du das organisatorisch anders regeln? Miete bar bezahlen???

Der Umzug geht nach Eröffnung des neuen Kontos recht schnell, häufig kümmert sich auch die neue Bank darum Dann kann das alte Konto zum nächsmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden.

...zur Antwort

Normalerweise würde ich sagen: geh' zum Steuerberater. Aber bei dem Einkommen lohnt sich das nicht wirklich.

Als Freuberuflerin bist Du grundsätzlich Einkommens- und Umsatzsteuerpflichtig. Ich würde es einfach dem Finanzamt melden und die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht beantragen. Eine Steuererklärung musst Du vielleicht machen, aber Steuern zahlen wohl nicht.

Bist Du nur für einen Auftraggeber tätig? Dann liegt möglicherweise eine Scheinselbständigkeit vor. Arbeitgeber drücken sich damit gerne um die Sozialversicherungsabgaben. Das würde ich auf jeden Fall prüfen lassen, denn in Deinem Fall wäre eine angestellte Tätigkeit ja besser als eine freiberufliche. Leider weiss ich nicht, wo man diese Überprüfung beantragen kann, musst mal googlen.

...zur Antwort

Ist Dir klar, war der interne Zinsfuß ökonomisch ist???

Mathematisch sind sie ja nichts anderes als die n Nullstellen des Barwerts der Zahlungsreihe, in der Regel eines Polynom n-ten Grades.

Du hast hier eine Zahlungsreihe mit zwei Zahlungen, der interne Zinsfuß ist also die Nullstelle eines Polynom 1. Grades und mit dem Ansatz

1000 - 500/(1+r) komme ich wie Excel auf r = -49,9%.

Sie ökonomische Interpreation dieses Zinssastzes überlasse ich Dir.

...zur Antwort

Der Name "Lohnsteuerverein" besagt für mich, dass dort Menschen hingehen, die Lohnsteuer zahlen. Freiberufler zahlen einen Haufen Steuer, insbesondere Einkommens- und Umsatzsteuer, aber keine Lohnsteuer.

Lass Dich von einem Steuerberater vernünftig beraten, die sind für sowas da. Zugegeben nicht ganz günstig, aber bei dem deutschen Steuerrecht für mich unverzichtbar.

...zur Antwort

Wie alles ist auch der Urlaub in diesem Lande geregelt und zwar im Mindesturlaubsgesetz (Bundesurlaubsgesetz, BUrlG). Dort steht geschrieben, dass der Urlaub im Kalenderjahr zu gewähren ist "zu dem er gehört". Sprechen dringende betriebliche Belange dagegen kann der Urlaub auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden, muss aber in den ersten drei Monaten gewährt und genommen werden (§7 BUrlG).

Mein juristischen Laienvderständnis interpretiert das so, dass man durchgehend 9 Monate arbeiten müssen kann, Dir Dein AG aber allen Urlaub aus 2012 bis Ende März gewähren muss und Du ihn auch nehmen musst.

Falls es eine tarifliche Regelung gibt, gilt die. Sie darf die Regelung des BUrlG aber nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers ändern.

...zur Antwort

Ich bezweifle, dass für Gebühren, Vermittlerprovosion etc. 42% beträgt. Vermutlich handelt es sich um ein fondsgebundenes Produkt mit entsprechendem Risiko.

Das BGH-Urteil 2012 bezieht sich auf bestimmte Klauseln, den Rückkaufswert und Stornoabschlag von klassischen Lebensversicherungen. Da es sich hier (offenbar) nicht um eine klassische Versicherung handelt und Du nicht gekündigt, ist dieses Urteil leider nicht anwendbar.

Ganz untätig würde ich an Deiner Stelle trotzdem nicht bleiben. CMI hatte ja wegen Falschberatung in letzter Zeit ziemlich viel Stress, da würde ich mit Hilfe eines Anwalts versuchen, einen Ausgleich zu fordern. Die Chancen sind glaube ich nicht schlecht.

...zur Antwort

Ja kann man abschießen, wenn Heil- und Kostenplan schon vorliegt. ERGO zahlt das, was die gesetzliche auch zahlt. Dafür musst Du mindestens 24 Monate Beiträge zahlen. Für eine einzige Krone dürfte sich das eher nicht rechnen.

...zur Antwort

1988 betrug der Höchtsrechnungszins (Garantiezins) meines Wissens 3,5%. Es handelt sich um einen regulierten Tarif, dessen Korrektheit die Aufsichtsbehörde (BaFin) prüft; der Wirtschaftsprüfer hat damit nichts zu tun. Auch bei den neuen Tarifen nicht. ;-)

Die Überprüfung, ob die AXA richtig gerechnet hat, kann ein versicherungmathematischer Sachverständiger machen. Dazu bräuchte er aber die Berechnungsgrundlagen der AXA, die diese aber erst rausrücken wird, wenn Du sie verklagst.

Du hat jetzt die Möglichkeit, bei der BaFin und/oder dem Ombusmann für das Versicherungswesen Beschwerde einzulegen. Oder zu klagen. Dabei ist die Reihenfolge erst Ombudsmann, dann Klage, weil der Ombudsmann Fälle, die bereits vor Gericht gelandet sind, nicht mehr annimmt.

Dass die Ablaufleistung derart absinkt, halte ich auch für ungewöhnlich; das würde ich mir auch mal vorrechnen lassen. Ich tippe darauf, dass der Schlussüberschuss komplett gestrichen wurde. Das ist eigentlich eine Belohnung für diejenigen, die bis zum Ende durchhalten. Den kann die Versicherung aber bis einen Tag vor Ablauf beliebig kürzen. Aber ohne Unterlagen sind das alles nur Vermutungen.

Leider waren die guten Zinsjahre ja zum Beginn Deines Vertrages, wo die Bemessungsgrundlage (das Deckungskapital) noch niedrig war. Ich tippe darauf, dass das aus rechtlicher Sicht korret gerechnet ist - trotzdem sehr ärgerlich für Dich.

...zur Antwort

Du kannst von monatlicher auf jährliche Zahlung umstellen. Eine Beitragsfreistellung ist auch jederzeit möglich.

Manchmal haben Lebensversicherungen die Möglichkeit, Zuzahlungen zu leisten. Ob das für Dich gilt, verraten der Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen (oder eine Nachfrage bei der Versicherung). Wenn das nicht geht, einen belieb hohen Betrag einzuzahlen, bleibt noch die Möglichkeit, mit der Versicherung zu verhandeln.

Ausnahme ist die Rürup-Rente, da kann man immer Zuzahlungen (bis 20.000,- / 40.000,- EUR jährlich) leisten.

...zur Antwort

Zunächst die gesetzliche Pflegeversicherung. Wenn die nicht ausreicht und die zu pflegende Person über Einnahmen, wie Rente oder Vermögen verfügt, wird das angezapft.

Und wenn es dann immer noch nicht reicht und es tatsächlich keine Angehörigen gibt, ist der Steuerzahler dran.

...zur Antwort

Dass der Notar nicht umsonst arbeitet, ist doch klar. Vielleicht fragst Du ihn das nächste mal vorher, er muss nämlich nicht auf die anfallenden Gebühren hinweisen.

...zur Antwort

Grundsätzlich sind Gefahrerhöhungen der Versicherung zu melden. Bei der Fassadenrenovierung fällt mir als erstes die Hausratsversicherung ein, wenn z. B. ein Gerüst aufgebaut wird. Gebäudeversicherung bin ich mir nicht sicher, ob man denen etwas melden muss. Am besten mal bei den Versicherungen nachfragen.

...zur Antwort

Ich kenne ein Gesetz, dass die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen regelt, aber Angeklagte? Müssen die nicht bei Veruteilung sogar die Kosten des Verfahrens tragen? Warum sollten sie dann eine Entschädigung für entgangenen Lohn erhalten?

Bei Freispruch gibt's vielleicht 'was...

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.