Hallo vorerst vielen Dank für eure Anteil entschuldigen. Ich habe eine kostenpflichtige Frage in einem Steuerfrei gestellt und der Steuerberater hat wie folgt Stellung genommen:

Sie sollten einen Antrag zu Berichtigung des Bescheides nach § 129 AO: Berichtigung eines Schreibfehlers, Rechenfehlers oder sonstigen offenbaren Unrichtigkeit anregen. Zwar ist diese Vorschrift zunächst für eine Fehlerbeseitigung vorgesehen, bei dem der Fehler dem Finanzbeamten unterlaufen ist. Die Rechtsprechung hat allerdings diese Vorschrift als Grundlage für eine Berichtigung anerkannt, wenn der Fehler des Steuerpflichtigen offensichtlich ist (offenbare Unrichtigkeit durch Entfernen eines Haken im Elsterformular) und der Finanzbeamte sich diesen Fehler hat zu eigen gemacht. 

§ 129 AO: "Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen"

Sie sollten hervorheben, dass im Rahmen der Prüfung der Steuererklärung dieser Fehler hätte auffallen müssen, da in den vergangenen Jahren immer 100 % der Schuldzinsen als Werbungskosten berücksichtigt worden sind, indem der Haken im Formular herausgenommen worden ist. 

Nach den Regeln der Abgabenordnung hat das Finanzamt die Steuererklärungen auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen zu prüfen, wobei die Rechtsprechung allerdings betont, dass in dem steuerlichen "Massenverfahren" von dem Finanzbeamte nicht eine "eingehende" Prüfung der Erklärung erwartet werden darf.

§ 89 AO regelt:

"(1) Die Finanzbehörde soll die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind........."

Vielleicht helfen Ihnen diese Ausführungen weiter und der Finanzbeamte gibt Ihrem Begehren nach einer Berichtigung gem. § 129 AO statt.

Der Steuerberater sieht sehr gute chancen eine Berichtigung zu erwirken. Ferner empfiehlt er mir den Klageweg im Falle einer Ablehnung.

Ich habe den Antrag schon geschrieben und zur Post gebracht. Werde euch auf dem laufenden halten.

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