den werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.000 nehme ich trotzdem in anspruch in meiner Tätigkeit als Arbeitnehmer...

Mich interessiert, ob ich als NEBENBERUFLICH SELBSTSTÄNDIGER, wenn ich ein BERUFSBEZOGENES SEMINAR, welches mich auf meine weitere und vermehrte Selbstständigkeit vorbereitet, besuche (Zahlung von ca. 2.600 Euro anteilig auf 12 Monaten), ob ich die Weiterbildung praktisch wie ein Gegenstand (z.B. Rechnungen für Büromaterial, welches ich für meine nebenberufliche Selbstständigkeit) eben ABSCHREIBEN bzw. absetzen kann (nicht als Werbungskosten!), meinen Gewinn mindern kann ...

Ich denke man muss zwischen Tätigkeit als Arbeitnehmer und als Selbstständiger unterscheiden ... die Weiterbildung soll mich ja in meiner Selbstständigkeit weiterbringen und ist damit eine sinnvolle Ausgabe die meinen Gewinnen aus der Selbstständigkeit gegenüber zu stellen ist und diese eben mindert ... Vor diesem Hintergrund meine obige Frage ....

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Ich möchte die Weiterbildung eben nicht als Werbungskosten absetzen (das ich dies könnte habe ich ja selbst bereits ausgeführt), sondern die Frage zielte darauf ab, ob ich die Weiterbildung als Kosten/Ausgaben für meine nebenberufliche Selbstständigkeit geltend machen kann und damit meinen Gewinn aus der Selbstständigkeit und somit auch das zu versteuernde Einkommen verringern kann.

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