Wundert mich?

Wenn die erste Tätigkeitsstelle gemeldet ist, als Angestellter seine sagen wir 190 Arbeitstage (230 minus 30 Tage Urlaub minus 10 eventuell Krankheitstage) beider Steuererklärung einträgt und sich daraus 190x einfache Fahrstrecke Strecke eine Überschreitung des Werbungskosten Pauschbetrag ergibt dann ist dies so. Wenn darüber ein Nachweis (Werkstatt-Inspektion KM-Stand) angereicht wird ist es doch in den meiste Fällen ausreichend. Oder ?

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An den zwei Antworten zur eigentlichen Fragestellung sieht man das nicht richtig gelesen worden ist den hier wir nach einem Rechner gesucht der zur Berechnung der die Tageslohnsteuertabelle verwendet. Es geht um die Berechnung wenn man ein Arbeitsverhältnis nicht am ersten des Monats beginnt oder es nicht zum ende des Monats endet hier wird die Tageslohnsteuertabelle angewandt. Was in der Summe eine höhere Lohnsteuer als bei einer Berechnung vom vollen Monat bedeutet.

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