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Antwort
Bei der Feststellung des Pflegebedarfs geht es um zwei Bereiche des alltäglichen Lebens. Zum Einen die Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und zum Anderen die Hilfe bei der Körperpflege. Besteht nur ein Hilfebedarf beim Essenkochen, Wäsche waschen usw. wird kein Pflegegeld gewährt. Erst wenn Sie einen täglichen Hilfebedarf bei der Körperpflege nachweisen können, erfüllt Ihr Vater die Einstufungskriterien. http://www.pflegegeldhilfe.org