Es wäre deine Pflicht gewesen zu putzen, wenn du deinen Pflichten nicht nachkommst, dann muss man eben mit den Konsequenzen leben. Als Vermieter würde ich auch nicht zulassen, dass mein Eigentum beschädikt wird, bzw. langsam runterkommt, weil jemand anders seinen Pflichten nicht nachkommt.

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Eigentlich ist das nicht zulässig, der Preis muss immer mit der Nehrwertsteuer an den Verbraucher weiter gegeben werden.

Quelle: http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Heizoel/Betrug-bei-Lieferung__338/ContentDetail__329/

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Also mal ganz abgesehen davon, dass du auch mal in die Uni solltest und irgendwann schlafen musst sehe ich keine Problem mit deinen ersten zwei Jobs. Du musst natürlich beide angeben, versteuern und solltest auch deinem Arbeitgeber vom jeweilig anderem Job erzählen.

Dein zusätzlicher Minijob ist nicht möglich, weil bei einem Minijob die Gesamtgrenze fürs Einkommen bei 450€. Du kannst zwei Minijobs mit jeweils 225€ haben, aber sobald du insgesamt über die 450€ kommst bist du raus aus dem System und damit auch die Vorteile los.

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Soweit ich weiß wurde die 6 Wochen Regel Ende 2009 abgeschafft. Jetzt sind 8 Wochen ohne Angabe Gründen die Norm, in speziellen Fällen kann dies aber auch auf bis zu einem Jahr ausgeweitet werden. Das wäre dann aber der Extremfall in dem Betrug von der anderen Seite eine Rolle spielt.

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im Juli von Österreich nach Deutschland gezogen - Steuererklärung/en?

Hallo liebe Alle,

ich bin im Juli von Österreich nach Deutschland gezogen. Ich habe davor seit Januar (bis inkl. August, da ich noch Resturlaub konsumiert habe) in Österreich gearbeitet - zwar Steuerfrei, allerdings macht dennoch jeder in Österreich eine Steuererklärung, da sich im März mein Beschäftigungsausmaß geändert hat und somit auch die Sozialabgaben, etc.

Im Juli habe ich aber auch in Deutschland angefangen zu arbeiten - 400 Euro Job (mehr werde ich auch bis Jahresende nicht machen). Ich studiere weiterhin in Österreich (ich wohne an der D-Ö Grenze).

Wie ist das denn nun mit der Steuererklärung? In Österreich werde ich auf jeden Fall eine machen, aus oben genannten Gründen.

Muss ich da auch meine Einkünfte von Deutschland angeben, die ich nach der Zeit meines Umzugs erarbeitet habe? Muss ich auch in Deutschland eine Erklärung machen und die Ö. Einkünfte angeben, auch wenn ich nie mehr als 400 Euro verdient habe und als Aushilfe beschäftigt bin?

Ich hab schon versucht mich schlau zu machen - aber ich hab leider nichts gefunden. In Österreich wird einem ja die sogenannte Negativsteuer in Höhe von 132 Euro (oder sowas..) zurückerstattet, wenn man das ganze Jahr über keine Lohnsteuer zahlen musste (wäre in meinem Fall also ohnehin nur maximal aliquot, aber dennoch knapp 60 Euro..). In Deutschland gibts so etwas ja nicht, oder?

Sprich wer keine Steuer auf Einkommen zahlt, kann auch nichts zurückbekommen, selbst wenn ich mir während des Jahres einen Laptop zu Studienzwecken angeschafft habe, hat dies keinen Einfluss, oder?

Ich danke euch für eure Hilfe - leider kennt sich keiner meiner Bekannten damit aus, und Kontakt zu einem Steuerberater hab ich auch keinen (und ehrlich gesagt auch kein Geld derzeit...)

Liebe Grüße

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HI, soweit ich weiß muss man im "Umzugsjahr" die Steuern in dem Land zahlen in dem man mehr Zeit verbracht hat. Soll heißen wenn du im Juli umgezogen bist, dann warst du 6 Monate und ein paar Tage in Österreich gemeldet, was mehr als die Hälfte ist und damit musst du in Deutschland nichts versteuern. In 2013 musst du dann in Deutschland deine Steuererklärung machen. Aber wenn du weiterhin nur auf 400€ Basis arbeitest, dann kannst du dir das auch schenken, weil dann zahlst du keine Sozialabgaben usw und bekommst alles was dir zusteht bar auf die Hand. (oder aufs Konto, jedenfalls bekommst du alles ausgezahlt)

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In dem Fall sollte bei dir nichts anfallen, weder Sozialabgaben noch Steuern. Du bleibst alle mal unter den 8004€ Steuerfreibetrag im Jahr. Und du bleibst sogar unter 400€ im Monat.

Wenn du sonst keine Einnahmen hast, ist alles in Ordnung und wenn du da freiberuflich angestellt bist, dann würde ich mir sogar die Steuererklärung sparen...

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Ich bin mir nicht vollkommen sicher aber ich glaube, dass eine Freundin von mir nicht adoptiert wurde weil sie dann auf jeden Fall Bafoeg bekommt als Student. Wie gesagt, bin nicht 100% sicher, aber ich weiss dass sie aus irgendeinem finanziellen Grund NICHT adoptiert wurde und ich glaube es war Bafoeg. Aber das sollte sich leicht rausfinden lassen wenn man ein bisschen Zeit in Google investiert...

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Meines Wissens ist es nicht steuerpflichtig, solang du es nicht professionell machst. Soll heißen wenn du Produkt A 100 Mal anbietest dann musst du es schon anmelden. Aber wenn du einfach ein paar alte Sachen verkaufst, dann geht das völlig in Ordnung. Wenn es sehr wertvolle Sachen sind dann solltest du schauen wie lang du es schon besitzt. Alles was über ein Jahr in deinem Besitz ist (bewegliche Gegenstände) sind kein Spekulationsgegenstand mehr und damit steuerfrei wenn du sie privat verkaufst.

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Also eine ehrenamtliche Taetigkleit wird ja nicht bezahlt und damit kannst du da eigentlich aucj keine Kosten angeben bzw. absetzen. Es gibt aber ein Schlupfloch und das nennt sich Zuwendungsbescheinigung. Frag den Verein (es muss ein geminnuetziger Verein sein) einfach nach dieser Bescheinigung und dann kannst du das dem Finanzamt geben.

Lg

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Ja das kann schon sein. Ich weiß nicht ob es eine Ausnahme für PKW gibt, aber grundsätzlich sind Objekte die man weniger als ein Jahr in seinem Besitz hatte und die dann mit Gewinn weiterverkauft werden zu versteuern. Wenn man den PKW selber genutzt hat, dann könnte es schon eine Ausnahmeregelung geben (ist bei Häusern auch so). Natürlich sind hier keine kleinen Dinge gemeint, aber ich glaub sobald man einen Gewinn von mehr als 600€ (bei dem Wert bin ich mir aber nicht sicher) macht, dann muss man das eigentlich angeben... Das selbe gilt wie vorher schon gesagt auch für feste Objekte wie ein Haus, hier ist die Zeitspanne aber 10 Jahre (wenn man nicht selber drin gewohnt hat)...

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Doch doch doch ABER:

ist schwierig, weil du beweisen musst wie viel wirklich geschäftlich ist und wie viel privat ist. Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit ein Fahrtenbuch zu führen. In dem muss dann jedesmal wenn du fährst aufgelistet sein, ob es geschäftlich war oder privat. Am Ende des Jahres nimmt man dann die gesamt Kilometer, teil es in privaten Prozentsatz und geschäftlichen Prozentsatz und dann gehen diese Angaben ans Finanzamt. Wenn alles passt darf man den geschäftlichen Prozentsatz absetzen von der Steuer. Es ist nur sehr mühsam und wenn es nicht passt, dann nimmt es das Finanzamt auch nicht an...

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Geht tut das schon. Nennt sich Blitzüberweisung oder Expressüberweisung. Allerdings verlangen die meisten Banken eine Extragebühr dafür. 5 oder 10 Euro muss man schon hinlegen, je nach Bank...

Ob sich dass dann lohnt ist die andere Frage.... Generell gilt, dass Online natürlich schneller ist als traditionelle Überweisungen und dass unter Onlineüberweisungen PayPal nochmals flotter ist. Aber dann ist es natürlich was geschäftliches, wenn du zu einer privat Person ohne Geschäft überweisen musst, dann geht meines Wissens onlinebanking immer noch am schnellsten.

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Gerade beim Internet sollte es schwer werden weil du normalerweise kein Pauschalbetrag angeben kannst, sondern jede einzelne Leistung auflisten musst.

Stell dir das gleiche beim Auto vor. Da muss man ein Fahrtenbuch erstellen, in dem genau angegeben wird was beruflich ist und was nicht. Wieder auf Internetseiten umgemünzt wird das wohl kaum möglich sein....

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HI... jaja die lieben SHK stellen an der Uni :-)

Also generell hast du immer ein Recht auf ein Zeugnis, wenn deine Tätigkeit weniger als 3 Jahre zurückliegt (Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, 2002). Im Normalfall solltest du nicht länger als 2 Wochen warten müssen, wobei es keinen genauen Zeitraum gibt und du natürlich auch besondere Umstände beachten muss. Wenn du in der beschäftigsten Zeit damit ankommst, dann dauert es eben länger....

Selbst wenn du nur kurz angestellt warst muss dir der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis geben (Urteil des LAG Köln vom 30.03.2001, Az: 4 Sa 1485/00). Wenn Sie dir kein Zeugnis geben wollen beruf dich auf § 109 Gewerbeordnung (GewO), im extrem Fall kannst du sogar auf Schadensersatz verklagen, mit der Begründung, dass du keine Arbeit findest ohne dein Zeugnis. Aber das wird wohl etwas hoch gegriffen sein in deinem Fall.

Also: Ja du hast ein Recht auf ein Zeugnis ;-)

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Naja, eine 'Fress-Aktie' kann in manchen Fällen schon eine gute Investition sein. Es kommt immer darauf an wie du an die Sache ran gehst. Wenn du nur eine Aktie kaufst und dich dann während der Hauptversammlung am Essen vergreifst, dann wirst du kein Vermögen machen, aber es gibt durch aus billige Aktien, in die man einsteigen könnte um gut zu essen, die aber auch gute Aussichten versprechen, wenn man im großem Stiel einsteigt...

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Hi, also grundsätzlich besteht ein 'Wohnsitzlandprinzip' welches besagt, dass bei einem Doppelbesteuerungsabkommen immer das Land die Steuern erheben darf in dem der Wohnsitz des Bürgers ist. In deinem Falle wäre dies Deutschland. Wenn du aber beweisen kannst dass dein 'Lebenszentrum' in Italien ist kann man dies auch anders regeln, ist aber viel aufwand, weil Deutschland natürlich gerne Steuern erheben würde.

Ob man Steuererleichterungen von Italien nach Deutschland übertragen kann, bezweifel ich, bin mir jedoch nicht sicher.

Mein Vorschlag wäre aber deinen Wohnsitz nach Italien zu verlegen. Ich habe dort selber studiert (nur ERASMUS) aber in dieser Zeit war ich auch dort gemeldet. Die Behördengänge können etwas nervig sein aber wegen der EU ist es an sich ja keine Problem mehr seinen Wohnsitz, bzw. seine Arbeitsstelle in ein anderes EU-Land zu verlegen...

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