Ich würde erstmals deine Situation schildern.

Die meisten sind menschlich und stellen die Forderung ein.

Ansonsten wäre die Grundsätzliche Frage ob du die Erbschaft angenommen hast:

Wenn ja, hast du auch die Schulden übernommen.

Ich denke aber nur bis zur Lebendsdauer der Vererbenden.

Zusätzlich soll es eine Verjährung geben. Sicher bist du mit einem Anwalt, falls die Kosten nicht schon vorher erlassen werden.

...zur Antwort

Immer vor dem Umzug bei denen die Genehmigung einholen. Nachträglich bekommst du nichts.

Hier kannst du dich über die Bedinungen zur Umzugskostenübernahme durch das Amt informieren.

https://www.neuer-nachbar.net/umzug-arbeitsamt-jobcenter-alg
...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.