Hallo, es liegt vielleicht daran, dann Ihr Onkel nicht gesagt hat, dass die Dokumente der Rentenversicherung vorgelegt werden müssen. Denn für Beglaubigungen für Rentenzwecke wird auch bei einer Gemeindeverwaltung keine Gebühr erhoben, da es als Amtshilfe unter Behörden angesehen wird. Ausnahme: Wenn die Beglabigungen dafür vorgesehen sind, einen Versorgungsausgleich wg. der Scheidung durchzuführen. Grüße Sandra

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Bei Vermietung an Familienangehörige sollte die Miete 66% der ortsüblichen Miete betragen, um vom Finanzamt anerkannt zu werden. Ansonsten besteht die Gefahr wg. Steuerhinterziehung Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen. Die ortsübliche Kaltmiete kann anhand vom Mietpreisspiegel berechnet werden. Mietpreisspiegel ist bei der Gemeinde des Wohnorts erhältlich. Dafür werden angaben zur Lage der Wohnung, Baujahr, Wohnfläche, Art des Hauses (Ein- bzw. Mehrfamilienhaus) und Angaben zu Modernisierungsmaßnahmen wie z.B. Wärmedämmung usw. gebraucht. Dabei handelt es sich um reine Kaltmiete ohne Küche ohne Garage usw.

Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben. lg Sandra

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