Liebe Ricarda, leider stimmt es nicht ganz, wie ich aus eigener Erfahrung mitbekommen habe ist es wichtig z.B. selbst Kontoauszgüge aus mehr als 10 Jahre aufzuheben. Es ist von mir aus eine persönliche Vorsorge, was ist wenn. Außerdem dokumentiert nicht jede Bank die Unterlagen für 10 Jahre. Aber ich weiß nicht ganz recht, was Du mit dieser Frage bezweckst, wo nichts ist, dann auch kein Richter. Denn, wenn ein Ehepartner auf Zugewinnausgleich klagt, dann sind auch dazu alle Belege für das Anfangsvermögen und Endvermögen vorzulegen. Siehe Antwort auf eine Frage zu diesem Thema am 28.02.12

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Hallo Coroner, wenn ich dich richtig verstanden habe geht es hier, um die Kürzung des nachehelichen Ehegattenunterhalt. Diesbezüglich möchte ich dir einen Tipp geben, wenn du nicht nachweisen kannst, dass sie mit ihrem neuen Partner eine eheähnliche Lebensgemeinschaft eingegangen ist, hast du keine Chance, dass der nacheheliche EU für dich entfällt. Nur allein, weil sie ein weiteres Kind von einem anderen Mann bekommt, und so wie du darstellst sich damit dem Arbeitsmarkt entzieht, hat vor keinem Familiengericht bestand. Gruß Sakul

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