Frage
Meinst du, dass neben der Bank noch weitere Gläubiger bestehen. Solange die anderen Gläubiger keine Grundpfandrechte besitzen, haben sie auch keine Handhabe auf die Immobilie. Dies kann nur die Bank mit ihrer Grundschuld. Die anderen Gläubiger können höchstens einen verwertbaren Titel vor Gericht erwirken, der zur Versteigerung des Hauses führen könnte. Bei einer Versteigerung, der die Bank als Grundschuldgläubiger stets zustimmen müsste, hat auch das Vorrecht, dass ihre Verbindlichkeiten zu erst bedient werden. Ob dann noch ausreichend Geld verbleibt um die restlichen Gläubiger zu bedienen ist fraglich, denn meist wird bei der Versteigerung weniger als der eigentliche Marktwert der Immobilie erzielt.