Höhere Gewalt ist normalerweise nicht versichert. Wenn der Nachbar nicht grob fahrlässig handelt, kannst du nichts machen.

Wenn du ihn aber schon öfters aufgefordert hast, den Baum abzustützen, oder zu schneiden und er diesen Bitten nicht nachgekommen ist, dann hast du vielleicht eine Chance, dass er zahlen muss. Allerdings wird dann jemand ein Gutachten erstellen müssen und du wirst im schlimmsten Fall Zeit im Gericht verbringen müssen.

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Wenn die Versicherung keine Beweise hat, dass etwas mit euren Angaben nicht stimmt, dann müssen die das übernehmen. Bei solchen (für die Versicherung) relativ kleinen Kosten, werden die auch keine enorme Nachforschung anstellen. Sollte als alles klappen.

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Für die Haftpflichtversicherung muss das Kind deliktfähig sein und dass ist man erst ab dem 7 Lebensjahr. Davor muss die Aufsichtsperson für den Schaden aufkommen. Das sind normalerweise die Eltern, aber wenn man eine Tagesmutter anstellt, dann ist es doch deren Aufgabe auf das Kind aufzupassen, damit wäre sie doch selber die Aufsichtsperson. Ich würde also eher leise sein an ihrer Stelle, weil sie damit doch nur zugibt, dass sie das Kind nicht genau im Auge hatte.

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Das ist definitiv zu viel! Was du probieren kannst, ohne dafür gleich eine Menge Geld für einen Profi auszugeben, ist ein paar Mehrfachsteckdosen mit Schalter zum an- und ausmachen zukaufen. Wenn du nicht im Zimmer bist, dann kannst du einfach alles auf einmal ausschalten. Dann bist du sicher dass nichts um sonst Strom verbraucht.

Aber letztlich kann das auch nicht so viel ausmachen... Dann gibt es natürlich noch die Tricks wie Kühlschrank regelmäßig entfrosten etc. Wenn das alles nichts hilft dann wohl doch den Profi und am Ende wohl neue Geräte...

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Also ich kenne einen ähnlichen Fall. Da kam ein neuer Chef und der hat einiges umgestellt in der Firma. Letztlich ist es durch gegangen, weil im Vertrag kein genaues Datum für die Auszahlung stand. Aber sie haben es in zwei Schritten gemacht. Einmal eine Woche später und dann nochmals eine Woche später. Es war ein recht kleines Unternehmen, da sind solche Sachen wahrscheinliche in bisschen flexibler.

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Sprechen wir hier von dem Unterhalt für die Tochter oder für den ehemaligen Ehepartner (also dich?)

Ich schätze mal für die Tochter, weil du sie erwähnst... In diesem Fall gibt es keine gesetzliche Richtlinie die immer bindend ist. Normalerweise entscheidet sich das nach der Düsseldorfer Tabelle. Aber wie gesagt, die ist nicht bindend. Wenn das Gericht sich damals danach gerichtet hat, dann ist die Unterhaltszahlung auch weiterhin in der Höhe zu zahlen. Ich würde sagen, solange der Vater nicht ein neues Urteil erwirken kann muss er den selben Betrag weiter zahlen. Eine Ausnahme ist wenn er durch die Zahlungen selbst unter das Existenzminimum rutschen würde. Diese Ausnahme gilt mindestens für die Unterstützung des Ehegatten, bei Kindern bin ich mir nicht ganz sicher aber ich glaube, dass dies immer gültig ist.

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Es kommt drauf an ob du vom Gericht entschädigt wirst. Als normaler Zeuge bekommst du wie schon gesagt eine Entschädigung (die wird letztlich vom Verlierer gezahlt). Aber wenn du keine Entschädigung bekommen solltest, dann muss dein Arbeitgeber weiterhin deinen Lohn zahlen. Das würde dann auf § 616 BGB basieren. Der besagt, dass Arbeitgeber einem Mitarbeiter Sonderurlaub gewähren muss (soll heißen, freistellen aber mit Lohn-Weiterzahlung) wenn der Mitarbeiter:

"für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann. "

Bei einem Gerichtstermin ist dies der Fall wenn der Mitarbeiter im Öffentlichem Interesse aussagen muss, aber dabei NICHT schon vom Gericht entschädigt wird.

Soll heißen, du bekommst auf jeden Fall Geld, entweder vom Gericht oder deinen Lohn.

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