Schwer zu beurteilen, da nicht ganz klar es worum es geht. Der Weg zum Arbeitsgericht dauert in der Regel zwischen 4-6 Wochen. Geht es um eine finanzielle Forderung ist der Weg ein Anschreiben mit Fristsetzung und nach erfolglosen Ablauf eben Klageeinreichung. Nach Klageeinreichung wird im Rahmen von 4-8 Wochen (je nach Bundesland) Gütetermin anberaumt.

Arbeitsrechtlich Angelegenheit können sich allerdings durch Verhandlungen in die Länge ziehen.

6 Monate erscheint mir erst einmal ein zu langer Zeitraum. Da ich nicht wirklich weiß worum es geht, kann ich dazu natürlich im einzelnen keine Aussage machen

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Deine Frage ist erst einmal etwas widersprüchlich. Wenn am 18. August fristlos gekündigt wurde bedeutet dies, dass an diesem Tage eine schriftlich formulierte Kündigung dir zugegangen ist und das Arbeitsverhältnis erst mal an diesem Tage geändert hat.

Weiter schreibst du jedoch, du hättest nun deine Kündigung erhalten. Also meine Gegenfrage: wann hast du welche Kündigung erhalten?

Der Erhalt einer Kündigung ist ein ganz wichtiger Moment, da von da ab sehr wichtige Fristen laufen. Dies ist zum Beispiel die Dreiwochenfrist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage.

Sollte gemeint sein, dass du eine außerordentliche Kündigung am 18. August erhalten hast in der steht, dass hilfsweise ordentlich zum 30. August gekündigt wurde, wirst du den Lohn nur bis zum 18. August erhalten. Willst du weiteren Lohn, müsstest du die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage angreifen. Wird die Kündigung nicht innerhalb von 3 Wochen angegriffen wird diese rechtskräftig.

Alles sehr komplex. Ich poste mal ein Link mit weiteren Aspekten zur außerordentlichen Kündigung

http://www.kanzlei-mudter.de/ausserordentliche-kuendigung.html

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Zu der Höhe einer Abfindung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. In der Regel muss eine Abfindung verhandelt werden. Die Grundkonstellation für eine Abfindung ist ein Trennungswunsch des Arbeitgebers. Das deutsche Arbeitsrecht ist, was Kündigungsgründe angeht, sehr streng. Von daher muss der Arbeitgeber sozusagen Geld in die Hand nehmen um sich den Weggang des Arbeitnehmers zu erkaufen. Ein solcher Trennungswunsch kann natürlich auch proaktiv erweckt werden. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers eine Abfindung zu zahlen gibt es jedoch, mit Ausnahme von Sozialplänen oder entsprechenden Vereinbarungen in Arbeitsverträgen schlicht nicht.

Von daher kann deine Frage auch nicht wirklich beantwortet werden. Besteht ein Trennungswunsch und wird entsprechend gut verhandelt kann sich eben auch eine hohe Abfindung ergeben. Bemessungsgrundlage für die Abfindung, auch wenn es keine gesetzliche Regelung gibt, ist in der Regel die Betriebszugehörigkeit und das Bruttomonatsgehalt. Arbeitsgerichte schlagen oft für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt als Abfindung vor. In deinem Falle wären dies 30 mal 0,5 Bruttomonatsgehälter. Ich habe schon so genannter Faktoren verhandelt die erheblich höher sind. Wie geschrieben, Basis ist jedoch meist einen Trennungswunsch des Arbeitgebers. Warum sollte dieser sonst auch Geld in die Hand nehmen.

Anbei ein kleiner Link mit weiterführenden Hinweisen. Dies soll keine Werbung sein sondern dir ein Gefühl für die Rechtslage geben.

http://www.kanzlei-mudter.de/aa-lexikon.html

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Die Faulheit deiner Tochter sollst du natürlich nicht unterstützen. Unabhängig davon bleibst du ihr Vater und auch wenn du ihr mal gehörig in den Hintern trittst, solltest ihr helfen auf den richtigen Weg zu kommen. Dafür sind wir als Eltern da. Gerade im Ausbildungsverhältnis ist eine Kündigung nur unter sehr strengen Voraussetzungen überhaupt möglich. Von daher gehe mit einer Tochter auf jeden Fall zu einem Rechtsanwalt. Gerade bei einem solchen Ausbildungsverhältnis ist auch ein Schlichtungsverfahren vorgesehen. Das Ziel muss es sein, dass deine Tochter in irgendeiner Form die Ausbildung abschließen kann. Dies ist der einzige Schritt der ihr im Moment wirklich weiterhilft. Bitte vergesst nicht fristwahrend euch um die ganze Sache zu kümmern. Spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung müsst ihr aktiv geworden sein.

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