Hallo,

der Gesetzgeber hat die strenge Regel festgeschrieben, dass ein Lohnsteuerklassenwechsel mit Auswirkung auf die Leistungshöhe des Elterngeld 7 Monate vor der Geburt stattfinden muss.

"Durch die strenge Regelung, dass der Steuerklassenwechsel mindestens 7 Monate vor der Geburt erfolgen muss, bleibt Eltern wenig Zeit, denn der Wechsel der Steuerklasse wird erst im auf den Wechsel folgenden Monat wirksam. Daher heißt es für werdende Eltern: Sie sollten frühzeitig ihre Einkommensverhältnisse überprüfen und zum Finanzamt gehen."

Jetzt kommt es auf den voraussichtlichen Geburtstermin an, ob die Zeit für den Lohnsteuerklassenwechsel von 7 Monaten noch vorhanden ist.

Das Elterngeld wird auf Grundlage des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet.Wechselt der Partner, der das Elterngeld bezieht, vor der Geburt in die Steuerklasse III, fällt die Zahlung erheblich höher aus. 

Das sich das Elterngeld aus dem letzten Nettoeinkommen und nicht Bruttoeinkommen berechnet war von mir zunächst nicht bedacht worden. Ich bitte um Entschuldigung.

Der Wechsel muss spätestens 7 Monate vor dem Geburtstermin erfolgen und wird erst im Monat nach der Antragsstellung wirksam.

Durch den teilweisen Verzicht auf den Mutterschutz vor der Geburt kann ein versäumter Termin zum Steuerklassenwechsel ausgeglichen werden.Die Ausklammerung des Mutterschutzes kann auf Antrag das höhere Elterngeld sichern.

Nach der Geburt können die Steuerklassen wieder zurück gewechselt werden. Dieser Wechsel hat keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes mehr.

Zusammenfassend: Ein Lohnsteuerklassenwechsel kann Vorteile bringen, leider muss der Wechsel bereits 7 Monate vor der Entbindung erfolgen.

Alles Gute für Eure Familie & Herzliche Grüße

Sebastian

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Guten Tag,

wenn die Pflegestufe 1 für Deine Ehefrau nicht mehr ausreicht oder eine häusliche Pflegekraft erforderlich ist, dann ist eine neue Antragstellung wegen der geänderten Verhältnisse erforderlich.

Auf Deinen b.z.w. den Antrag auf Pflegeleistungen von Deiner Ehefrau wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen eine Begutachtung durchführen.

Alles Gute & Herzliche Grüße

Sebastian

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Hallo,

Dein Ehemann und Du habt etwa das gleiche Arbeitseinkommen. Eure Lohnsteuerklassen sind damit ideal ausgewählt.

Wenn das Wohl von der Mutter durch Schwangerschaftskomplikationen und dem ungeborenen Kind in Gefahr ist und dies so im Attest steht, ist es egal wie lange vor dem Mutterschutz das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde. Eine Lohnfortzahlung ist zu 100% gesichert.

Die Frage nach der Lohnsteuerklassenkombination vor dem Bezug von Elterngeld kannst Du hier sehr gut nachlesen:

https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-0/

Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt nach § 32 b EstG. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll die Steuerklasse 5 für Dich zu wählen, nach Beginn des Bezuges von Elterngeld, und die Steuerklasse 3 für Deinen Ehemann mit Lohnsteuerpflichtigen Einkommen.

Alles Gute für Eure Familie & Herzliche Grüße

Sebastian

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Guten Tag,

grundsätzlich ist die Aussage Deines Arbeitgeber, dass er die Kosten, welche im Zusammenhang mit einer Reise der DB entstehen übernehmen wird.

Sollte eine andere Anreise durch die Arbeitnehmer erfolgen, würden die entstehenden Mehrkosten nicht erstattet. Sondern immer nur der Fahrpreis, welcher mit der DB entstanden wäre.

Herzliche Grüße

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Guten Tag,

zunächst ist ganz wichtig:

An Tagen wo Du arbeitsunfähig bist, darfst Du bei keinem der Arbeitgeber arbeiten.

Dies musst Du auf jeden Fall beachten.

Dein Arbeitgeber, dort hast Du zum 31.10. gekündigt, würde erstmalig in diesem Fall, dass Du dies nicht einhalten würdest, eine Handhabe für Mutmaßungen haben.

Herzliche Grüße

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Guten Morgen,

Du hast seit 2009 einen Bausparvertrag. Die Bedingung für den Einsatz des Bausparvertrag ist die wohnungswirtschaftliche Nutzung der Mittel.

Du schreibst von einer Fertiggarage mit Abstellraum. Die Fertigstellung einer Garage auf dem Grundstück auf dem ein Wohnhaus vorhanden ist, dass ist dann die wohnungswirtschaftliche Nutzung der Mittel des Bausparvertrag.

Alles Gute & Herzliche Grüße

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Honorarkraft wie anmelden/Steuern/ KK?

Hallo,

meine Situation ist ein wenig kompliziert. Ich habe angeboten bekommen, für einen Kindergarten als Fachkraft für inklusive Pädagogik zu arbeiten. Mit Honorarvertrag. Von der Bezahlung her läuft das so, dass das Landratsamt (Sozialamt) insg. 880€/Monat für meine Tätigkeit an den Träger (Kirche) bezahlt. Dieser "schiebt" mir das Geld ohne Abzüge weiter und ich muss es dann versteuern, bzw. Krankenkasse, RV, PV etc. zahlen. Nur wie ich das machen muss und wo und überhaupt: keine Ahnung! Und ich würde gerne wissen, wie hoch die Beiträge dann wären. Gebe ich es in einen Gehalts-Rechner ein will man immer mein Bruttoarbeitsentgeld wissen und am Ende kommt eine höhere Summe dabei raus wegen des Arbeitgeberanteils.

Um das ganze noch ein wenig komplizierter zu machen hat mein (selbständiger) Mann nun von unserem größten Kunden angeboten bekommen, sich anstellen zu lassen. Da er in den letzten Jahren selbst und ständig ;-) gearbeitet hat und auch wenn er gesundheitlich echt angeschlagen war arbeiten gegangen ist, denken wir aktuell darüber nach, ob wir das annehmen sollen. Bis jetzt bin ich bei ihm in der Gleitzone angestellt. Welche Steuerklasse würde denn dann wer bekommen? Wenn wir von einem Verdienst brutto von ihm von ca. 7000€ ausgehen und ich eben mit meinen 880€ die ja irgendwie weder brutto noch netto sind. Oder lasse ich die einfach unter den Tisch fallen? Damit würde ich mich strafbar machen?!

Ohweh, so aufgeschrieben liest es sich noch viel komplizierter als es sich anhört wenn man darüber spricht. Vielleicht kann jemand Licht in mein Dunkel bringen? Vielen Dank, Diana

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Guten Morgen,

das Ganze mal so ein bisschen von mir "Entzerrt" und es ist eigentlich schon alles klar.

Du bist Selbständige mit 880 € Einnahmen monatlich. 

Selbständige müssen grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten und sind für die Absicherung z.B. gegen berufliche und krankheitsbedingte Risiken sowie für die Alterssicherung für sich selbst und ihre ggf. vorhandenen Hinterbliebenen selbst verantwortlich. 

Hier der Link zu Deiner Information über Sozialversicherung bei Selbstständigen:

http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Persoenliche-Absicherung/Rentenversicherung/Beruflich-selbstaendig-Beitraege-an-Sozialversicherung-zahlen.html

Dein Mann wird Angestellter mit der Lohnsteuerklasse 3. Dies geht über die Lohnsteuerklassenkombination 3 für Deinen Mann und 5 für Dich. Du bekommst Steuerklasse 5, weil es die "schlechtere" ist, dass ist aber bei Selbstständigen nicht Steuerrelevant.

Bezüglich der Einkommenssteuer ziehst Du von Deinen zuversteuernden Betriebseinahmen in Höhe von 880 € alle betrieblichen Aufwendungen wie die Fahrkosten in den Kindergarten und alles weitere.

Ich wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg. Herzliche Grüße

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Guten Morgen,

einige Unklarheiten sind in Deiner Frage. Du fragst "wer haftet für die Finanzen,die zur Verfügung gestellt werden?"

Die Finanzmittel stammen aus dem Eigenkapital der Ltd. und sind somit von den Gesellschaftern. Warum sollte dafür jetzt Jemand haften müssen? 

Du fragst weiter, ob der Direktor seinen Wohnsitz in Deutschland  haben sollte und die Gesellschafter in anderen Ländern. Es ist nicht relevant wo der Direktor seinen Wohnsitz hat. Ebenso müssen die Gesellschafter nicht in anderen Ländern wohnen.

Zu Deiner Frage an wen das Finanzamt sich wendet. Der Erwerb der Immobilie ist eine einmalige Aktion, dafür wird das Finanzamt Grunderwerbssteuer berechnen. Mit dem Kauf der Immobilie wird auch die Grunderwerbssteuer aus Mitteln der Gesellschafter beglichen.

Warum sollte das Finanzamt sich an jemanden wenden?

Das die Finanzmittel nicht aus Deutschland sind hat keine Relevanz.

Alles Gute & Herzliche Grüße

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Guten Morgen,

die gesetzlichen Anforderungen für eine fristlose Kündigung sind hoch. 

Gem. § 626 Abs. 1 BGB kann ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. 

Aus diesem Grund hat der Arbeitgeber die Formulierung "hilfsweise ordentlich zum 30.09.2017" gewählt. Falls Du Kündigungsschutzklage einreichst und die Kündigung als unwirksam geurteilt wird, hat der Arbeitgeber "hilfsweise ordentlich gekündigt.

Der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht wird in Deutschland durch eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht verfolgt. Die Klage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, da die Kündigung sonst als wirksam gilt § 4, § 7 KSchG.

Aber: Deine Frage ist ja zunächst nur gewesen, ob Du für August noch normal Lohn bekommen wirst. Aufgrund der vom Arbeitgeber zum 30.08. ausgesprochenen Kündigung, gehe ich davon aus, dass Lohn für den gesamten August freiwillig geleistet wird.

Ich empfehle Dir aber ganz dringend die Rechtswirksamkeit durch eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen überprüfen zu lassen.

Alles Gute & Herzliche Grüße 

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Guten Morgen,

Na ja, 50.000 € dazu gewonnen.

Dann 20.000 € persönlicher Freibetrag.

Steuerpflichtiger Erwerb 30.000 €

mit einem Steuersatz von 30 %

- 9.000 € Erbschaftssteuer

Na ja, am Ende doch noch 41.000 € aus Deutschland mitgenommen.

Der Staat Kanada erhebt seit 1972 keine Erbschaftssteuer mehr. Stattdessen wird auf der Grundlage des kanadischen Einkommensteuergesetzes (Income Tax Act, kurz ITA) eine Steuer auf den Gewinn (capital gains tax, kurz CGT) erhoben.

Nach Sec. 20 ITA geht der Kapitalgewinn nur zu 50 % in die Berechnung der Einkommensteuer ein.

50.000 €
09.000 € in Deutschland gelassen

41.000 € nach Kanada mitgenommen und die hälfte in die Kanadisch Einkommensteuer mitgenommen und geteilt.

Alles Gute & Herzliche Grüße

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Hallo Hans-Jürgen,

kein Kraftfahrzeug kann in Deutschland zugelassen werden ohne das Bestehen eines wirksamen und ausreichend hohen Haftpflichtschutz. Selbst das Mofa, Motorfahrrad, hat ein Versicherungskennzeichen.

Die Vorstellung, dass Du als Fahrgäste gerade eine Familie hast und fährst ganz unbeeindruckt, da nimmt ein anderer PKW Dir die Vorfahrt und Verursacht, dass es zu einem Überschlag mit Deinem PKW kommt.

Dieses Szenario es kommt zu 4 bis 5 Verletzten als Fahrgäste in Deinem PKW hat ja der andere Verkehrsteilnehmer durch seine Vorfahrtnahme Dir gegenüber verursacht. Mithin kommt seine Haftpflichtversicherung für die Körperverletzungen und sonstigen Schäden Deiner Fahrgäste auf.

Ich drehe den Fall eben mal um, Dein PKW hat wieder 4 bis 5 Fahrgäste, eine Klientenfamilie und Du bist abgelenkt, nimmst einem anderen PKW die Vorfahrt und krachst beim Ausweichen vor eine Mauer. In diesem Fall kommt Deine Kfz-Haftpflichtversicherung für Körperverletzungen und sonstigen Schäden Deiner Fahrgäste auf.

Da Du ja jetzt Unfallverursacher bist zahlt Deine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wissenswert

Übrigens:

Der Bund der Versicherten führt die separate Insassenversicherung in seinem Ranking der überflüssigen Policen auf Rang zwei – nach der Sterbegeldversicherung.

Das war ja noch Standard einmal schädigte Dich ein anderer Verkehrsteilnehmer und beim zweiten mal warst Du Unfallverursacher und kein finanzieller Schaden ist entstanden.

Bei einer Unfallverursachung durch einen Radfahrer oder Fußgänger, Du musst ausweichen und kommst von der Straße ab. Wieder Verletzte im PKW. Auch Privatpersonen als Radfahrer, Fußgänger, Skateboardfahrer haben für Ihr Verschulden eine Privathaftpflichtversicherung.

Diese zahlt für alle Körperverletzungen und sonstigen Schäden Deiner Fahrgäste.

Aber jetzt habe ich was ganz gemeines:

Da fährt so ein Autobastler, also so ein verantwortungsloser Heckenpenner, mit seiner nicht zugelassenen Schrottmühle, die nie ein Kennzeichen, TÜV oder eine Haftpflichtversicherung hatte auf Dich zu. Du weichst heldenhaft aus, aber gegen einen Baum und wieder 4 bis 5 Verletzte Fahrgäste mit Verletzungen und sonstigen Schäden durch den Unfall.

Der Unfallverursacher, dieser Heckenpenner hat ja kein Kennzeichen und keine Kfz-Haftpflichtversicherung, welche zahlen würde.

Wer zahlt nun?

In Deutschland sind nicht versicherte Autos extrem selten. Nur wer die Deckungszusage eines Versicherers hat, erhält auch eine Zulassung für sein Auto. Wird die Versicherung gekündigt, schickt diese wiederum eine Meldung an die Zulassungsstelle. Aus diesem Netz herauszukommen, ist nicht so einfach. Trotzdem: Auch hier gibt es einige „schwarze Schafe“, die ohne Versicherungsschutz fahren.

Für diesen seltenen Tatbestand Kraftfahrzeug ohne Versicherung fahren, haben alle Versicherungsunternehmen, auch Deine Versicherung in einen Fond eingezahlt.

Hier:

Willkommen beim Verein Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) – einer Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer..

Die VOH hilft Verkehrsopfern in der Funktion als Garantiefonds bei Unfällen in Deutschland, die durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht werden oder in denen das Auto vorsätzlich und widerrechtlich als „Tatwaffe“ eingesetzt wird oder der Autohaftpflichtversicherer insolvent wird.

Außerdem hilft die VOH Verkehrsopfern bei Unfällen im Ausland in der Funktion als Entschädigungsstelle nach der 4. KH-EG-Richtlinie.

Die endgültige Schadenbearbeitung erfolgt im Auftrag der VOH entweder durch in Deutschland zugelassene Autohaftpflichtversicherer oder in Untervollmacht für diese durch Schadenregulierungsbüros.

Ausserdem hat sich der Fahrer ohne Versicherung ganz erheblich strafbar gemacht.

Aber selbst in diesem absoluten Ausnahmefall würden die finanziellen Schäden Deiner Fahrgäste aus dem Fond der Verkehrsopferhilfe entschädigt.

Ach ja, Du nimmst beruflich bei der Jugendhilfe auch mal Familien mit. Die Unfallbeispiele sind mit einem Van, also VW Sharan, Ford Galaxy, Opel Zafira, VW Bus oder Mercedes Vito, sonst hast Du nicht so viele Sitzplätze anzubieten und meine Horrorbeispiele haben weniger Verletzte.

Jetzt habe ich wirklich viel geschrieben, um Dich von einer wirklich sinnlosen regelmäßigen Ausgabe von einigen Euro abzuhalten.

Das können Berater wirklich nur um 2 Uhr am Morgen leisten, sonst bekommt ja kein anderer mehr seine Finanzfrage beantwortet.

Lieber Hans-Jürgen, ich hoffe Du bist jetzt echt beruhigt, da brauchst Du nichts zu versichern. Wir hier bemerken echt immer zu erst, finanzielle Lücken durch fehlenden Versicherungsschutz entstehen. Dann gehen die Finanzfragen, um ausbleibende Entschädigungen.

Alles Gute & Herzliche Grüße

Sebastian

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Guten Abend,

es sind ab dem Erfall, nicht von der Kenntnis des Erbfall 6 Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen.

http://www.finanztip.de/erbausschlagung/

Herzliche Grüße

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Guten Abend,

die Suche nach unbekannten Erben nach eines Erblassers ist ein wichtiges Thema im Erbrecht.

http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Die-Erbensuche.html

Entsprechend § 1960 BGB ist eine intensive Erbensuche durch einen professionellen Erbenermittler vom Gerichtndurchzuführen.

Das es den Beruf des professionellen Erbenermittler gibt ist mir gerade erst bekannt geworden.

Alles Gute & Herzliche Grüße

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Guten Abend,

die Zuständigkeiten sind ja wie folgt: Das Jobcenter ist ausschließlich für den Mißbrauch von Leistungen nach dem SGB II durch die Schattenwirtschaft zuständig.

Die Verfolgung von Schwarzarbeit als Straftat erfolgt durch den Zoll.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Arbeit/Fragen-Antworten/_functions/frage_4.html

Einem Meldenden kann niemals, auch wenn sie Anschuldigung richtig war, völlige Anonymität zugesichert werden.

Liebe Grüße

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Guten Abend, 

der Betrag von 24 € pro Tag an Spesensatz wird im höchstfall steuerfrei gezahlt. Dies ist nicht als gesetzliches Minimum, welches Du bekommen musst anzusehen.

http://www.postsitter.de/reisen/spesen2017.htm

Das sind die Spesensätze in dem vorherigen Link. Ich empfehle Dir mit Deinem Ausbildungsbetrieb über den Spesensatz zu reden.

Herzliche Grüße

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Guten Abend,

das Pflegeheim berechnet Kosten für stationäre Pflege. 

Teilweise wird dafür die Pflegeversicherung einstehen.

Die Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt.

Besteht bei Dir liquides Vermögen, das zur Begleichung der Heimkosten mit herangezogen werden kann? Dann müsste zunächst dieses liquide Vermögen aufgebraucht werden.

Danach ist entscheidend, ob das Eigenheim ein Einfamilienhaus ist.

Dann ist es nach den Regelungen des SGB XII § 90 Schonvermögen und das Sozialamt wird für die Kosten des Pflegeheim ohne Verwertung der Immobilie aufkommen.

Bei einem Zweifamilienhaus sieht SGB XII § 90 

(1) Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen.

In diesem Fall wäre auch das Eigenheim von der Verwertung für die Kosten des Pflegeheim betroffen.

Alles Gute & Herzliche Grüße

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Guten Abend,

die einfache Auswirkung für die Annahme von drei Jobs auf 450 € Basis, dass dies zu einem voll prozentual von Sozialabgaben betroffenen Sozialversicherungspflichtigen Job mit dann 1350 € Bruttogehalt zusammengefasst wird.

Das ist einfach zu berechnen, ob dies dann für Dich zielführend ist.

Alles Gute & Herzliche Grüße

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Guten Abend,

den zeitlichen Ablauf sehe ich jetzt so, im März 2017, also vor fünf Monaten, hast Du einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung einer Forderung gegen Deinen ehemaligen Arbeitsgeber beauftragt.

Bist Du sicher und kannst ersehen, dass diese zwei Schreiben Deines Rechtsanwaltes als Empfänger das Arbeitsgericht mit gerichtlichen Anträgen benannt haben?

In diesem Fall brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen. Dann liegt es tatsächlich an langen gerichtlichen Bearbeitungszeiten.

Nur wenn diese Schreiben nicht an das Arbeitsgericht, sondern noch direkt an Deinen ehemaligen Arbeitgeber gerichtet sind und sich ja jetzt nichts weiter bewegt, dann empfehle ich Dir dringend einfach morgen in der Kanzlei Deines Rechtsanwaltes anzurufen und um Rücksprache zu bitten.

Damit für Forderungen keine Fristen versäumt werden.

Alles Gute & Herzliche Grüße

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Hallo,

Du beziehst ausschließlich Lohnersatzleistungen. Diese sind steuerfrei. Das Einkommen Deines Ehemann beträgt 80.000 € im Jahr.

Auf Euer Einkommen fällt auch Einkommenssteuer an. Lohnsteuer ist die monatliche Vorauszahlung auf die zu erwartende Einkommensteuer.

Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 9 % b.z.w. in Bayern und Baden-Würtemberg 8 %. Auf das Bruttoeinkommen von Euch als Paar wird Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erhoben.

Bei der Einkommensteuererklärung werden diese Steuern ermittelt und ggf. miteinander verrechnet. Im Ergebnis trägt Dein Ehemann mit seinem Bruttogehalt Eure Kirchensteuer nach dem Satz Eures Bundeslandes.

Die Kirchensteuer hattest Du mit 600 € angegeben, die Dein Ehemann dann nachzahlen müsste.

Die bei Euch als Paar, präzise gesprochen also auch Deinem Ehemann, anfallende Kirchensteuer kannst Du hier berechnen:

http://kirchensteuer.biz/#Kirchensteuer bei der Lohnberechnung

Herzliche Grüße

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