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Antwort
In der Regel kann er einen Antrag bei Jugendamt stellen mit Haftnescheinigung und den Unterhalt für die Dauer der Strafe auf Null setzten lassen. Er muss es aber machen sonst wird ihm das als Schulden angelastet auch nach der Strafe schwer bis garnicht zurückstellbar. Muss während der Haft beantragt werden