Ruf Euren Versorger ( Stadtwerke ) an und schildere den Fall. Die kommen und sehen sich das an.

Da Abwasser auch nach dem Verbrauch an Trinkwasser berechnet wird, betrügt er auch den Versorger um den Betrag.

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Ja, wenn Du Dir eine Bestätigung des Veranstalters mitbringst, dass Du dort gewesen bist und teilgenommen hast, ist der Flug absetzbar.

Dass Du die Gelegenheit genutzt hast, in NY danach Urlaub zu machen ist Deine Privatangelegenheit (für das Finanzamt).

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Schreibe mit deiner neuen Steuererklärung dem Finanzamt, dass du aus Versehen die Einnahmen vergessen hättest und du dich dafür entschuldigst. Du hättest durch organisatorische Maßnahmen vorgesorgt, dass derartiges in der Zukunft nicht mehr passieren kann und bittest darum, außer auf die Nachzahlung, auf weitere Maßnahmen zu verzichten, da es ein einmaliges Vorkommnis gewesen ist. Mit freundlichen Grüßen.

(Kleine Brötchen helfen da weiter.)

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Wie sich gegenüber unklugen Hauskäuferin verhalten?

Hallo Immobilienbesitzer,

ich wäre dankbar für eure Einschätzungen, vielleicht habt Ihr ja dazu eine Meinung:

Ich verkaufe gerade mein Elternhaus, ein schönes Haus in guter Lage. Ein Makler ist nicht involviert. Ich selbst bin kein Immoprofi, beruflich aber aus dem technischen Bereich, und habe mich definitiv intensiv eingelesen, wie das so funktioniert mit dem Hausverkauf.

Soweit so gut, es läuft auch super bislang, von 5 Besichtigungen haben 3 innerhalb kurzer Zeit eine feste Kaufzusage gegeben. D.h. eigentlich fehlen nur noch die Abschlussgespräche, und los geht's zum Notar (ich weiß allerdings noch nicht, für welchen der 3 ich mich schlussendlich entscheiden soll).

Jetzt mein "Problem": Die 3 Kaufinteressenten verhalten sich anders als erwartet! Nämlich viel weniger kritisch und informiert als gedacht. Nur einer wollte mal den Energieausweis sehen... ansonsten alle 3: keine Zweitbesichtigung gewünscht, keine Sachverständigen hergebeten, keine Einsichtnahmewünsche in Unterlagen wie Grundrisse, Bauzeichnungen, Grundbuch, Energieabrechnungen, Renovierungsunterlagen... gar nix!! 2 haben nicht mal den Dachboden inspiziern wollen!..

Ich weiß jetzt gar nicht, wie ich damit umgehen soll. Alle 3 finden das Haus toll, haben ihre Bankbestätigungen vorgelegt und wollen "einfach so" zahlen. Muss ich solche Dokumente wie Grundrisse oder Abrechnungen VON MIR AUS an die Leute schicken?? Also bin ich dazu verpflichtet oder so?? Muss ich darüber informieren, dass im Grundbuch Abt.1 noch Eintragungen stehen (die Restschulden, recht wenig, tilge ich selbstverständlich, wenn der Kaufpreis gezahlt wurde). Oder kann ich jetzt guten Gewissens abschließen, auch wenn ich deren Verhalten recht leichtsinnig finde?

Bin gespannt wie Ihr das seht.

Markus

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Beruhige Dich!

Aus beruflichen Gründen musste ich in ca. 20 Jahren 3 x kaufen und 3 x verkaufen. Ich habe das so wie du erlebt.

Das tollste Erlebnis war, dass ein Interessent mit Freundin und Kind bei mir besichtigt haben. Nach der Besichtigung sind die Leute in ein Kaffee gegangen um sich zu besprechen. Die Leute kamen nach 1 Stunde zurück und haben gekauft ( zu einem Superpreis, für mich).

Notartermin ist gelaufen, Zahlung ebenso, ich habe von den Leute niemals wieder gehört.

Hätte ich die Leute aufhetzen sollen, mehr zu fragen, Unterlagen zu betrachten usw. usw.?

Wir waren auf beiden Seiten glücklich.

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So lange der Verkauf des Hauses beim Notar nicht unterschrieben vorliegt, ist das Haus natürlich nicht verkauft.

D.h. mit anderen Worten, selbst dann, wenn man sich auf eine (zu niedrigen) Preis geeinigt hat, gilt der erst, wenn er beim Notar in den Kaufvertrag aufgenommen und von drei Seiten unterschrieben ist. Nämlich vom Verkäufer, vom Käufer und vom Notar.

Bis zu dem Moment kann der Verkäufer den Preis oder andere Konditionen immer ändern.

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Das kommt auf die Meinung deiner Schwiegermutter an. Musst du annehmen, dass sie sich aus der Bürgschaft lösen will? Dann sind deine Überlegungen richtig und notwendig.

Genau so könnte es aber sein, dass deine Schwiegermutter, unabhängig von eurer Trennung, die Bürgschaft aufrecht erhalten will, weil sie zu dir ein gutes Verhältnis hat und dich für zuverlässig hält. Manche Schwiegereltern haben zu den Schwiegerkindern ein besseres Verhältnis als zu dem ein oder anderen eigenen Kind.

Das ist die 1. und wichtigste Frage, außer dem Zeitpunkt, zu dem die Lösung von der Bürgschaft zu erwarten ist.

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1.Rechtsweg: Geh zum Anwalt, lass dich beraten, oder ihn Klage einreichen.

2. Mietminderung reduziert deine Mieteinnahmen und damit deine Steuer.

3. Die Anwaltskosten sind zusätzlich Aufwendungen, die du bei deinen Mieteinnahmen steuerlich geltend machen kannst als Abzug.


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Meine Bank teilt mir nach meinem Nachforschungsauftrag nicht mit, wer der ursprüngliche Empfänger war, ist das zulässig?

Hallo alle miteinander,

ich hoffe, ich finde hier mehr Antworten, als meine Bank mir augenblicklich geben möchte.

Sachverhalt: ich habe aufgrund abgemeldetem Auto, welches noch auf einem öffentlichen Parkplatz stand, eine Vollstreckungsgebühr erhalten, die so auch korrekt war (mein Fehler). Nachdem mich der VB nicht angetroffen hatte, rief ich zurück. Während des Telefonates gab er mir die Bankdaten, wohin ich das Geld überwseisen sollte (Empfänger Kassensteueramt VB plus "Name desVB"). Diese Überweisung tätigte ich umgehend im Oktober 2015. Da ich nichts mehr hörte, bin ich davon ausgegangen, dass es sich erledigt hat. Dann Ende November erhalte ich von einem anderen VB ein Schreiben mit der Aufforderung den Betrag zu zahlen plus Zinsen etc., die nun dazugekommen sind. Ich rief sofort an und der Beamte sagt mir, dass es nicht sein kann, dass der Betrag eingegangen wäre, da sein Kollege ihm den Fall weitergegeben hätte und nun in Urlaub ist. Noch während des Telefonates (zus. saß ein Kollege von mir nebendran) suchte ich über meine Kontoauszüge online die Überweisung raus und schickte ihm den BEleg zu. Der Beamte sagt, er hat die Email erhalten und die werden das prüfen. Das kann ja eigentlich nicht sein, meint, er, dann würde das evtl. bedeuten, dass sich da jemand bereichern würde....er will es nicht ausschließen, da es durchaus über die JAhre schon Schlimmfinger unter Ihnen gegeben hätte. Aber wegen knapp mehr als 370€?! Ich konnte mir das auch nicht vorstellen und sagte, dass es ein Mißverständnis sein müsse. Er sagt, die werrden es prüfen. Dann Anfang Januar wurde mir der Betrag (mittlerweile über 410€) gepfändet ohne dass ich informiert wurde (bzgl. dem Beleg, den ich zugesndet hatte, wo nach ich bereits im Oktober den geschuldetetn Betrag beglichen hatte). Ich rief wieder an. Der gleiche Beamte sagte dann: die haben das geprügt und es war defintiv kein offizielles Konto des Kassensteueramtes. Ich war baff! Ich hatte mir diese Daten nicht herbei fantasiert, sndern 3x mit dem ersten VB abgeglichen, sowie niedergeschrieben. Es gäbe keine Möglichkeit, außer ich erteile meiner Bank einen Nachforschungsauftrag. gesagt, getan. Nun kam nach wenigen Tagen (die erste Überweisung war nun über 4 Monate her) eine Mail der Bank, dass das Geld in Kürze bei mir eingehen würde. Und nach zwei weiteren Tagen war das Geld (die knapp 370€) wieder auf meinem Konto! Das war vor ein paar Tagen. Daraufhin bat ich um schriftliche Mitteilung, wer der ursprünglich Empfänger nun war. Heute schrieb mir emine Bank, dass die das aus Datenschutzgründen nicht sagen dürfen. Für eine Beschwerde brauche ich aber diese Info, auch will mein Anwalt das gerne wissen. Ich bin schockiert, dass der Absender der Rücküberweisung das Magistrat Stadt xxxx Kassensteueramt ist. Bedeutet das nicht, dass es doch ein Konto der Stadt war? wenn auch kein offzielles Konto eines Vollstreckungsbeamten? 410€ haben die eingezogen und 370€ bekam ich zurück. Darf mir meine Bank keine Auskunft geb

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Es sollte eine Anzeige erstattet werden, man kann mindestens versuchte Unterschlagung vermuten. Der Staatsanwalt wird die Sache klären, dem antworten auch die Bank / Sparkasse / Steueramt und zwar recht schnell.

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Was mache ich mit einem Grundschuldbrief und Schuldtitel?

Ich habe ein Angebot erhalten und weiß eigentlich gar nicht, was ich damit anfangen soll, vielleicht kann mir wer weiterhelfen.

Von einem Unternehmen kann ich einen Grundschuldbrief erwerben, der dem Unternehmen in Original vorliegt, nach Abschluss einer Vereinbarung geht der körperlich auf mich über und wird von diesem Unternehmen bei einem Notar hinterlegt.

Ein Wertgutachten über die jeweilige Immobilie liegt denen nicht vor (!), für die Werthaltigkeit des Grundschuldbriefes wird auch keinerlei Gewähr oder Garantie übernommen, Sie garantieren lediglich, das Vorhandensein des jeweiligen Dokumentes und das es echt ist.

Ähnlich verhält es sich beim "Vollstreckbaren Schuldtitel". Sie garantieren in diesem Zusammenhang zwar die Tatsache, das der Schuldtitel echt ist und die Höhe des Nennbetrages existiert, aber nicht das die einzelne Forderung in irgendeiner Weise werthaltig oder nicht werthaltig ist.

Gibt dann noch den Vollstreckbaren Schuldtitel mit brieflosem Grundschuldbrief und läuft so wie oben.

Nun, da diese Dokumente bzw. deren Bestätigungen käuflich zu erwerben sind, stellt sich mir die Frage, was kann ich damit machen? Logisch für mich, wenn beim Grundschuldbrief kein Wertgutachten existiert, kann ich rein gar nichts damit machen, oder?

Ausgangssituation meinerseits ist, das ich für die Besicherung meines Kredites für mein Projekt eine Sicherheit brauche und da habe ich diesen Kontakt bekommen!

Ich bedanke mich vorab für Hilfe und Information.

Lg Andreas - Projekt WIBBED

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Das ist einer Superkonstruktion!

Einem der Kredit benötigt ein Papier zu verkaufen / anzubieten, dass selbst nicht sicher ist.

Am leichtesten sind Leute reinzulegen, die wegen Geldmangel auf günstige Angebote anspringen und nicht mehr sehen, dass sie eine leere Tüte bekommen, in die sie vorher nicht reinschauen können.

Also, lass es sein.

Gut, dass Du hier Rat suchst.

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Zu deiner Beschreibung gibt es offene Fragen:

Warum hast du ihm den Scheck erst so spät geschickt?  oder

War der Scheck rückdatiert?

Wann hast du denn die Kontoauszüge erhalten, doch sicherlich vor dem Schreiben des RA, oder? Die hast du wohl nicht geprüft, dein Problem.

Warum willst du das Rückscheckentgelt denn zahlen, wenn der Gläubiger angeblich zu spät eingereicht hat?

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Dann lass dir ein schriftliches Angebot auf den geänderten Vertrag kommen. Dann siehst du die darin enthaltene Kündigungsfrist. Du musst ja nicht abschließen. Ich würde keinen Versicherungsvertrag unterschreiben, der eine längere als 1jährige Kündigungsfrist hat.

Warum sprichst du immer vom Versicherungspaket? Schließe Einzelversicherungen ab, dann kann du schalten und walten wie du willst. Teurer ist das auch nicht.

Der Versicherungsvertreter will gerne Pakete verkaufen und dich langfristig binden. Das gibt jedes Jahr Geld für ihn.


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Es kommt darauf an, zu welchem Termin der Versorger damals gekündigt hat. Am Ende dieses Kalenderjahres begann die 3jährige Verjährungsfrist. D.h. wenn er zum 30.9.2010 gekündigt hatte, begann die Frist am 1.1.2011 und endete für das Jahr 2010 am 31.12.2013, vorausgesetzt, man hat dir die Rechnung nicht erst im folgenden Jahr übersandt. Das Jahr 2011 verjährte am 31.12.2014. Du kannst also noch für 12, 13 und 14 beim Grundversorger in der Kreide stehen.

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Leider wird AMEX immer noch nicht von jedem Verkäufer akzeptiert, schon gar nicht an freien Tankstellen. Selbst in den USA ist AMEX unbeliebt. In Asien bekommt man selbst bei Kreditkartenzahlung Rabatt mit AMEX meist nicht.

Also, was solls.

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Abgesehen von der Schwangerschaft ist doch viel wichtiger festzustellen, ob die Eigenbedarfskündigung rechtens ist. Sagen oder schreiben kann das jeder, aber das muß man als Betroffene prüfen (können). ggfs. durch einen Anwalt.

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Widerrufe bei der Bausparkasse.

Wahrscheinlich bekommst du aber auch von der Aufsicht noch einen etwas unangenehmen Brief mit der Frage, wie sich das denn verhält. Wenn du denen das Versehen erklärst und schreibst, dass du es bereits geregelt hast, ist der Fall auch für die erledigt.

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Das Sozialamt wird alle Kinder heranziehen.

**Wohnhaus wurde vor 7 Jahren an ein Kind übergeben, Wohnrecht ist eingetragen. ** Notariell übertragen? Wessen Wohnrecht wurde eingetragen?

Bei Übergabe wird eigentlich das Wohnrecht der Eltern eingetragen! Denn der neue Eigentümer soll damit belastet sein und die Alten nicht rausschmeißen können.

Alles was innerhalb der letzten 10 Jahre geschehen ist, kann rückgängig gemacht werden, bevor das Sozialamt zahlt. Es bleibt sonst bei den Geschwistern hängen.

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Der Bestatter geht mit dem Totenschein vom Arzt und dem Familienbuch des Verstorbenen zum örtlichen Standesamt. Wenn da keiner vor ihm auf der Wartebank sitzt, kommt er sofort an die Reihe. Etwa 10 Minuten später kommt er mit dem ausgefüllten Familienbuch und den von dir angeforderten Sterbeurkunden wieder aus der Tür. Meist sind 3 Sterbeurkunden für die Rentenversicherung usw. kostenlos. Was daran 14 Tage dauern soll ist völlig unklar, aber, vielleicht will er seine Rechnung von dir oder der Sterbekasse bezahlt haben, bevor er dir das Familienbuch und die Sterbeurkunden aushändigt. Das nennt man Faustpfand.

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Ist mir auch mal passiert,dass ich die Freistellungsaufträge nicht ordentlich überwacht habe. Nachdem das aufgefallen ist und das FA mir schrieb, habe ich das in Ordnung gebracht, dem Finanzamt das mitgeteilt, mich dabei entschuldigt. Fertig aus, das wars dann.

Wenn du denen jetzt noch einen Beleg aus 2007 nachreichen kannst spricht das für deine Ordnung. Ich hätte den wohl nicht mehr, auch nicht im Gedächtnis. Mach`s und warte was kommt. Je nach Summe ist das Thema schnell erledigt. Leider hast du keinen Betrag genannt, damit man das mal einschätzen könnte. Ich habe schon mal hier zur guten Zusammenarbeit mit dem FA geschrieben, wurde dann aber von einem Superexperten nicht für voll genommen.

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