Hallo,

nach § 188 SGB V wird man nach Ausscheiden aus der Familienversicherung automatisch Mitglied bei der bisherigen Krankenkasse.

Wenn man sich nicht zeitnah mit der Krankenkasse in Verbindung setzt, wird diese den Höchstbeitrag von ca. 770 Euro monatlich festlegen müssen. Wenn der Beitrag für 2 Monate nicht gezahlt wurde, besteht ein Anspruch auf Leistungen nur noch bei Notfall- und Schmerzbehandlung (§ 16 SGB V).

Es empfiehlt sich sehr, die Krankenkasse zu kontaktieren und die aktuelle Lage darzulegen. Meistens stundet die Krankenkasse dann die Beiträge bis zur Entscheidung der Agentur für Arbeit. Üblicherweise gibt es aber auch einen Höchstzeitraum (z.B. 3 Monate).

Wenn Arbeitgeber auf Anfragen der Agentur für Arbeit nicht reagieren, kann es in Einzelfällen auch wesentlich länger als 3 Monate dauern, bis die Entscheidung über das Alg fällt.

Die Krankenkasse erhält von der Agentur für Arbeit nur eine Mitteilung, wenn Alg bewilligt wurde. Eine Info über eine Antragstellung oder eine Ablehnung gibt es nicht.

Gruß

RHW

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Hallo,

wenn ein Ehegatte freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist und der Ehegatte nicht in der GKV ist, werden die Einnahmen des PKV-Ehegatten nach § 240 SGB V zur GKV-Beitragsberechnung herangezogen. Bei allen freiwilligen Mitgliedern ist die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen.

Nach den vorgaben des GKV-Spitzenverbandes gehören Veräußerungsgewinne zu den beitragspflichtigen Einnahmen:

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2015-12-18_Katalog_Beitragseinnahmen_Stand_17112015.pdf

-> Seite 24

Verluste können bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge nur gegen Gewinne der gleichen Einkunftsart verrechnet werden:

https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/freiwillige-krankenversicherung-beitragsberechnung-selb-3-verlustausgleich_idesk_PI434_HI2304450.html

Gruß

RHW

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Hallo,

im KSVG gibt es keine Aussagen zu einer "Pause" für Künstler. Die Entscheidung über die Versicherungspflicht als Künstler trifft die KSK. Wenn die KSK eine Abmeldung an die Krankenkasse schickt, fragt die Krankenkasse wegen der weiteren Krankenversicherung beim Versicherten nach:

- kostenlose Familienversicherung über den Ehegatten

- Bezug von Arbeitslosengeld II

- Beschäftigung für mehr als 450 Euro monatlich brutto

Sonst beginnt eine freiwillige Mitgliedschaft mit mindestens ca. 180 Euro Monatsbeitrag.

Gruß

RHW

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Hallo,

wenn der Minijob mit 2% pauschalversteuert wird, sind es keine steuerpflichtigen Einkünfte und Werbungskosten können nicht geltend gemacht werden.

Wenn der Minijob nach der tatsächlichen Steuerklasse individuell versteuert wird (hier bei einem Zweitjob mit Steuerklasse 6), sind die Einkünfte aus dem Minijob steuerpflichtig und Werbungskosten, die insgesamt für beide Jobs 1000 Euro im Kalenderjahr übersteigen, können steuermindernd geltend gemacht werden.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

Gruß

RHW 

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Hallo,

die Grenze für die kostenlose Familienversicherung liegt 2017 bei 425 Euro monatlich für alle Einkünfte zusammen (§ 10 SGB V).

Der selbe Grenzwert gilt auch in der Rentenversicherung für eine geringfügige selbständige Tätigkeit. Bei höheren Einkünften kommt es auf die Art der Selbständigkeit an.

Gruß

RHW

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Hallo,

die Kaltmiete. Es dürfen alle Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung abgezogen werden. Grundsätzlich zählen die Regeln des Finanzamtes bei der Einkommensteuer. Im Steuerbescheid steht für die Vergangenheit der korrekte Wert unter "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung".

Grundlage: § 10 SGB V und § 16 SGB IV

Gruß

RHW

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Hallo,

der Arbeitgeber hat auf der Lohnsteuerbescheinigung die gezahlten Beiträge ausgewiesen (und bereits an die Finanverwaltung gemeldet).

Die Krankenkasse schickt im Januar oder Februar eine Bescheinigung, welche Beiträge das Mitglied selbst direkt an die Krankenkasse gezahlt hat. Diese Werte sind auch direkt an die Finanverwaltung gemeldet worden.

Bei der Steuererklärung braucht man nur die Werte in der Anklage einzutragen. Nachweise sind nicht erforderlich (wenn man nicht von den bescheinigten Werten abweicht).

Gruß

RHW

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Hallo,

wenn man einen Pflegebedürftigen (mindestens Pflegegrad 2) mindestens 10 Stunden an mind. 2 Tagen pro Woche pflegt, zahlt die Pfklegekasse des Pflegebedürftigen Rentenversicherungsbeiträge ein. Die Höhe hängt vom Pflegegrad und der wöchentlichen Pflegezeit ab. Wenn diese Angaben nicht bereits im letzten Gutachten des Medizinischen Dienstes vermerkt wurden, sollte man möglichst schnell die Pflegekasse kontaktieren.

Für den Pflegebedürftigen werden nie Rentenversicherungsbeiträge für die eigene Pflege eingezahlt.

Die Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge wird auf keinen GFall als Einkommen gezählt.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/04_Mitten_im_Leben/01_Rente_und_vorsorge/04_angehoerige_pflegen/angehoerige_pflegen_node.html

Gruß

RHW

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Hallo,

die Rente wird in voller Höhe (aufgrund der gezahlten Beiträge) ausgezahlt.

Die Pension wird um die Rente gekürzt. Bei jeder Rentenerhöhung wird die Kürzung angehoben.

Nur bei Anhgebungen der Pension haben die Betreffenden höhere Einnahmen.

Gruß

RHW

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Hallo,

bei der Hauptbeschäftigung ändert sich nichts an der Steuerklasse.

Der Arbeitgeber des Minijobs hat zwei Möglichkeiten:

- pauschale Lohnsteuer von 2%

oder

- tatsächliche Lohnsteuer (dann aber mit Steuerklasse 6 berechnet)

Gruß

RHW

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Hallo,

für die kostenlose Familienversicherung dürfen die Einkünfte 415 Euro monatlich regelmäßig nicht übersteigen. § 10 SGB V Jährliche Zinsen werden auf den Monat umgerechnet.

Von den Zinsen darf der Sparerfreibetrag abgezogen werden.

Wenn das Kind auch einen Minijob als Arbeitnehmer hat, liegt die Einkommensgrenze für alle Einkünfte zusammen (Minijob, Zinsen, Mieteinnahmen, Honoratätigkeit ...) bei 450 Euro monatlich. 

Gruß

RHW

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Hallo,

in der Kranken- und Pflegeversicherung ist § 5 Absatz 5 SGB V maßgebend:

Wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ist, wird er als Selbständiger bei der Krankenkasse eingestuft. Dann sind Beiträge aus allen Einnahmen (auch z.B. Miet- oder Zinseinnahmen) zu entrichten. Der Zuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung entfällt dann. Bei niedrigen Einnahmen gelten die Mindesteinnahmen von 2179 bzw. 1453 Euro monatlich (§ 240 SGB V).

Wenn die Selbständigkeit nebenberuflich ist, sind für die Kranken- und Pflegeversicherung keine Beiträge zu zahlen (Ausnahme: es wird bereits eine Rente oder rentenähnliche Einnahme bezogen, z.B. als Hinterbliebener). In der Arbeitnehmertätigkeit gibt es keine Änderung zu den bisherigen Beiträgen.

Die Abgrenzung haupt- oder nebenberuflich trift die Krankenkasse anhand der Arbeitszeit und der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (nach Abzug der betrieblichen Kosten) und dem Bruttogehalt.

In der Rentenversicherung ist haupt- oder nebenberuflich ohne Bedeutung. Wenn die Einkünfte (nach Abzug der betrieblichen Kosten) mehr als 450 Eurio betragen, ist allein die Art der Tätigkeit (und die Bedeutung der einzelnen Kunden/Auftraggeber) relevant.

Gruß

RHW

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Hallo,

für eine Antwort braucht man nähere Infos zu der Krankenversicherung vor dem unbezahlten Urlaub:

gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Familienversichert über Angehörige?

Pflichtversicherung als Arbeitnehmer? Oder freiwillige Krankenversicherung als Arbeitnehmer (bei höherem Bruttoverdienst)?

Gruß

RHW

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Hallo,

bei einem Minijob gelten folgende Regelungen:

Krankenversicherung (KV): wird pauschal vom Arbeitgeber getragen (13%). 

Rentenversicherung (RV): Arbeitgeber trägt 15% und Arbeitnehmer 3,7%. Arbeitnehmer kann gegenüber dem Arbeitgeber die Befreiung von den 3,7% beantragen. Ein Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung vor einer Entscheidung kann sehr sinnvoll sein.

Steuern: Es ist eine Pauschalsteuer von 2% zu zahlen. Eine individuelle Lohnsteuer ist alternativ möglich.

Persönliche Beiträge des Arbeitnehmers: Die Krankenversicherungsbeiträge erhöhen sich nicht. In der Pflegeversicherung (PV) sind aufgrund der Minijobeinnahme höhere Beiträge zu zahlen.

 Midijob (selbständige Tätigkeit weiterhin nebenberuflich bzw. geringfügig):

Es sind nur Sozialversicherungsbeiträge aus dem Midijob zu zahlen (Arbeitnehmeranteile sind ermäßigt; in der Rentenversicherung besteht eine Wahlmöglichkeit: ermäßigte oder normale Beiträge). Alle anderen Einnahmen sind beitragsfrei, solange weder Rente, Betriebsrente, Direktversicherung o. Ä. bezogen wird.

Bei den Steuern werden alle Einnahmen addiert und dann die Steuer berechnet. Ggf. Rücklagen für Steuernachzahlungen bilden.

Falls Änderungen eintreten und die Selbständigkeit umfangreicher wird ("hauptberuflich selbständig"), sind aus allen Einnahmen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten.

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Hallo,

man kann den Vermittler wechseln.

Was kann man tun?

- bei der DVAG anrufen und nach Ansprechpartnern in der Region fragen (ggf. Internetseiten?)

- einen Versicherungsmakler aussuchen

Wichtig ist, dass die Person/Stelle sich gut mit den Verträgen auskennt und sich Mühe gibt. Wenn jemand so tut, als ob er alles wüsste, kann das auch gefährlich sein. 

Vielleicht hilft es, sich das Kleingedruckte des PKV-Vertrages durchzulesen und bei mehreren Stellen Probegespräche zu führen. Dann kann man ggf. einen Eindruck zur Beratungskompetenz gewinnen. Freundlichkeit ist nicht immer das Entscheidendste.

Gruß

RHW   

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Hallo,

bekommt die Person Pflegegeld? Oder nutzt sie die Zahlung der Pflegekasse für einen Pflegedienst?

Wird die EU-Rente von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt?

Wenn ja, wird der Krankenversicherungsbeitrag aus der Rwente direkt von der Rentenversicherung an die gesetzliche Krankenkasse gezahlt?

Gruß

RHW

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Hallo,

die Krankenkasse richtet sich bei der Beitragsberechnung nach § 240 SGB V.

Einzelheiten:

(1b) Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und Einnahmen aus Kapitalvermögen sind den beitragspflichtigen Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten zuzurechnen. Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Als Werbungskosten ist bei Einnahmen aus Kapitalvermögen ein Betrag von 51 Euro pro Kalenderjahr zu berücksichtigen, sofern keine höheren tatsächlichen Aufwendungen nachgewiesen werden.Satz 3 ist erstmalig auf Einnahmen aus Kapitalvermögen aus dem Kalenderjahr 2009 anzuwenden.

Quelle:

http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/Grundsaetze_Beitragsbemessung_Freiwillige__30052011.pdf

Veränderung der Einnahmehöhe:

(7) Die innerhalb eines Kalenderjahres erzielten Einnahmen aus Kapitalvermögen sind ab dem Zeitpunkt der der Nachweisführung folgenden Anpassung der Beitragsfestsetzung wegen der Überprüfung nach § 6 Abs. 2 dem jeweiligen Beitragsmonat mit einem Zwölftel des um die Werbungskosten nach § 3 Abs. 1b Satz 3 geminderten Jahresbetrags für zwölf Monate zuzuordnen.

Gruß

RHW

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Hallo,

in dieser Konstellation sind Mieteinnahmen für die Krankenkasse ohne Bedeutung. Wichtig ist, dass die Mieteinnahmen als "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" auf dem Steuerbescheid auftauchen.

Bei "Einkünften aus selbständiger Tätigkeit" und bei Einkünfte aus Gewerbebetrieb prüft die Krankenkasse andere Kriterien.

Gruß

RHW

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Hallo,

in der Krankenversicherung ändert sich nichts, so lange er weiterhin eingeschrieben ist. Bei Erreichen der Altersgrenzen (25, 30 Jahre bzw. 14. Fachsemester) ergeben sich wie bei Gesunden Änderungen.

Längere Krankheit (mit ärztlichem Nachweis) ist ein möglicher Grund für eine Bafög-Verlängerung.

http://www.das-neue-bafoeg.de/de/328.php

Gruß

RHW

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Hallo,

ab dem Tag, an dem die Scheidung rechtskräftig wurde, können die Kinder kostenlos über die GKV-Mitgliedschaft der Mutter versichert werden (der Antrag ist von der Mutter zu stellen).

§ 10 SGB V (Die PKV des EX-Ehegatten ist dann ohne Bedeutung).

In der PKV sind für die Kinder aber bestimmte Kündigungsfristen zu beachten:

http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html

Gruß

RHW

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