Also kündigen geht in der Regel jederzeit, allerdings mit den üblichen Abzügen. Welcher Betrag zur Auszahlung kommt, lässt sich in der Regel von der Versicherung abfragen.

Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit den Widerspruch zu prüfen. Das hängt davon ab, ob die Widerspruchsbelehrung wirksam war. Dann sollte man vorher auch prüfen, welchen Kurs die hinterlegten Aktienfonds momentan haben. Davon hängt die Höhe des Anspruchs nach erfolgreichem Widerspruch ab.

Dazu kann man einen Fachanwalt für Versicherungsrecht oder einen ausgewiesen spezialisierten Anwalt für solche Ansprüche kontaktieren. Oder mich (absoluter Spezialist bei dem Thema) unter dawood@kanzleidawood.de

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