In der Praxis zahlen die meisten Mieter ihre Miete mittels eines Dauerauftrages. Der Sinn eines Dauerauftrages würde aber verloren gehen, wenn man den Verwendungszweck jeden Montag manuell ändern würde. Von daher kannst du unbesorgt sein, wenn du für deine Mietzahlung einen Daueraufrag einrichtest, bzw. eingerichtet hast, der den Verwendungszweck "Mietzahlung" hat.

Viele Grüße

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Ich denke, dass du die so genannte Nachversicherungsgarantie meinst. Mit dieser Garantie musst du dich keinem erneuten Gesundheitscheck unterziehen, wenn du heiratest oder deinen Job/ Arbeitgeber wechselst und im Zuge dessen die Rente erhöhen möchtest. Diese Nachversicherungsgarantie kannst du als Kriterium auswählen und dieses würde dann in den Versicherungsbedingungen deiner Berufsunfähigkeitsversicherung stehen.

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Ja, ich kenne dieses Problem. Er wird wahrscheinlich wirklich keine andere Möglichkeit haben. Wenn er nochmal nach Deutschland fährt/ fliegt, dann würde ich sehr anraten, die PIN in der Schweiz so zu ändern, dass sie nur noch aus vier Zahlen besteht. Das ist nämlich auch möglich...

@Wodie: In der Schweiz kannst du entweder vier oder sechs Zahlen als PIN haben und deswegen werden die deutschen Bankkarten mit vierstelligen PINs auch akzeptiert. Nur anders herum ist es eben schwierig.

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Es kommt darauf an, am wievielten des Monats man das Konto auflöst. Wenn man es innerhalb der ersten Tage auflöst, dann denke ich und so habe ich es auch kennengelernt, dass man die Kontogebühren für den angebrochenen Monat nicht bezahlen muss.

Desweitern muss eine Kontoauflösung eines Girokontos gemäß § 307 BGB kostenlos sein.

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Es kommt auf die Situation an, wenn sich der Sachverhalt kompliziert zeigt (schlechte Bonität, zu geringes Einkommen, zu hohe Verbindlichkeiten o.ä.) dann kann die Bearbetung länger als 5 Minuten dauern, aber ein bis zwei Wochen empfinde ich als zu lang, es sei denn es handelt sich um Geschäftskunden.

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Normalerweise kann man der Bank sagen, auf welchem Kommunikationsweg man von der Bank kontaktiert werden möchte, bzw. auch, dass man keinen Kontakt, zumindest keine regelmäßigen Anrufe wünscht und nur schriftlichen Kontakt möchte. Sprich das Thema einfach offen bei dem nächsten Anruf an.

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Den PA verlagt man, um die PA-Daten mit den gespeicherten Daten im Computersystem einer bank zu vergleichen. Aber legitimieren kann man sich auch mit einem FS, vor allem mit dem im Scheckkartenformat. In der Praxis kommt das häufig vor, zum Beispiel dann, wenn Kunden ein Auto kaufen und für den Kauf beim Autohändler den PA lassen und bei der Bank zum Geldabheben, um das Auto zu bezahlen, nur den FS (weil der PA ja beim Autohändler ist) dabei haben.

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Wenn die Gebühren erstattet werden, dann nur aus Kulanz. Sie hätte sich rechtzeitig drum kümmern müssen. Und ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die Gebühren für sechs Monate erstattet werden. Das hätte man als Kunde viel eher merken müssen und sich dementsprechend viel eher drum kümmern müssen.

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Wenn das neue Konto bei einer anderen Bank ist, die sich auch nicht im Verbundgeschäft der Bank des alten Kontos befindet, dann musst du sie neu angeben, ansonsten können Daueraufträge auch mitumziehen, z.B. bei einem Umzugsservice des Sparkassen- und Giroverbandes.

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Bei Sparkassen gibt es die Karte für den Bevollmächtigten umsonst.

Vielleicht findest du hier mehr Infos, da sich die Gebühren wahrscheinlich an denen der eigentlichen Hauptkarte des Girokontoinhabers orientieren:

http://www.bankenvergleich.net/kostenloses%20girokonto.html

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Genau, ich denke, dass das auf die Bank ankommt. Mir ist bekannt, dass man Gebühren zahlen muss, aber wenn der Berater kulant ist...

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Aus der Praxis weiß ich, dass von gesetzeswegen her für die Legitimation eines Kunden bei der Bank

die Ausweisnummer, das Austellungsdatum, das Ablaufdatum und die austellenden Behörde

notiert werden muss. Wenn die Bank das nicht macht und vor allem dann, wenn sie keine aktuelle Legitimation ihres Kunden hat, dann verstößt die Bank im grundegenommen gegen Sicherheitsvorschriften.

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Im schlimmsten Fall kommt das Geld auf das überweisende Konto zurück, aber wie Wodie schon sagt, kennt die Bank den Geburtsnamen deiner Schwester und meistens wird sowieso nur die Kontonummer kontrolliert und die hat sich durch die Heirat ja nicht verändert. Also keine Panik, deine andere Schwester kann in Ruhe und unbesorgt im Ausland bleiben.

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Um genau zu sein, kannst du nach der neun monatigen Kündigungssperrfrist für in drei Monaten kündigen, so dass die Geldanlage zwölf Monate laufen muss, wenn du keine Vorschusszinsen zahlen willst. Das ist dann der Fall, wenn du nach neun Monaten an das Geld möchtest, ohne Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten. Nach meinem Kenntnisstand ist es nicht möglich eine Kündigungssperrfrist zu umgehen...

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Genau, die Haftung des Bürgen läuft über ein Kreditvolumen und nicht über eine Laufzeit. "Entscheidet sich das Kreditinstitut für die Bürgschaft, schließt es mit dem Bürgen einen Bürgschaftsvertrag, in welchem dieser sich verpflichtet, für die Hauptschuld einzustehen, wenn der Hauptschuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt." Wenn die Kreditlaufzeit und in Folge dessen auch die Kredithöhe verändert wird, muss auch der Bürgschaftsvertrag geändert werden.

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Ja, aus eigener Erfahrung, kann ich sagen, dass Sparkassen, zumindest die, die ich kenne, Briefe an die GEZ weiterleiten, bzw. auch die entsprechenden Formulare vorrätig haben. Was die beiden miteinander zu tun haben, kann ich dir aber leider auch nicht sagen...

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Nein, Überweisungen, die du am Wochenende veranlasst, werden vorgemerkt und erst montags gebucht und "rausgeschickt". Die Bank bucht montags bis freitags während ihren Geschäftszeiten. Zumindest ist das bei meiner Bank so und Stand meines Wissens.

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