Ich schließe  mich Jürgen an und kann Dir nur raten, mit dem Abbruchzu warten, bis Du etwas Neues gefunden hast.

Du kannst davonausgehen, dass es sonst immer schwerer für Dich wird, etwas geeignetes zu finden.

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Du bekommst kein Krankengeld, musst Dich aber genau wie jeder andere Arbeitnehmer krankschreiben lassen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet,  Dir pro Jahr sechs Wochen lang den Lohn weiter zu zahlen und zwar ohne Abmeldung.

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In der Zeit des Bezuges der vollen Erwerbsminderungsrente  wurden von Dir keine Rentenbeitäge gezahlt. Also erhöht sich die Zeit der Beitragszahlung  auch nicht.

Sofern Du nun mindestens 35 volle Beitragsjahre vorweisen kannst, besteht die Möglichkeit, eine Rente für langjährig Versicherte zu beantragen.

Allerdings musst Du Abschläge in Kauf nehmen, die sich dann später auch auf die Regelaltersrente  übertragen.

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 Laufende Leistungen für die Unterkunft, also Miete, Heizung uns sonstige unterkunftsbezogene Nebenkosten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen sind jeden Monat zusätzlich zum Regelsatz zu gewähren. 

Die Kosten für Strom, Gas, Warmwasser, Kaltwasser, Müllabfuhr, Kabelfernsehen, gehören nicht zu diesen unterkunftsbezogenen Nebenkosten; sie werden vom Regelsatz bereits erfasst. 

Wenn es das ist, was Du wissen möchtest.

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Der Minijob wird normalerweiser Brutto für Netto ausgezahlt. 

Geringfügige Beschäftigungen, die neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf ausgeübt werden, bleiben  sozialversicherungsfrei.

Das bedeutet also, dass Du beide Verdienste zur Verfügung hast. 





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Sorry, ich wollte Dir einen Link einstellen, der leider nicht funktioniert  ;-(

Der Inhalt lautete:

"Unabhängig von dem tatsächlichen Zusammenleben sind Ehepartner auch in der Ehezeit und vor Getrenntleben verpflichtet, gegenseitig zum Unterhalt beizutragen. 

Diese gesetzliche Pflicht ergibt sich aus § 1360 BGB. 


Daher sind mögliche Unterhaltsansprüche gegen Ihren Ehemann auch zu prüfen und möglicherweise zu berücksichtigen. 

Ihr Einkommen wird daher NICHT wie bisher entsprechend bei der Berechnung angerechnet; die Unterhaltsansprüche gegen Ihren Ehemann werden ebenfalls als Einkommen berücksichtigt. "

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Du hast korrekt gehandelt, indem Du den Techniker nicht allein gelassen hast und wenn Du in diesem Haus wohnst, hast Du auch das Recht, Handwerker in alle Räume zu führen, die auch für Dich frei zugänglich sind.

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Die Bank verteilt den Nachlass nicht.

Erscheint Dein Name beim Verteilen des Nachlasses nicht, bleibst Du leider auf den Kosten sitzen.

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Schau mal ob Dir das weiterhilft:

http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/recht-allgemein/news/news/schenkung-oder-darlehen-bei-geldverleih-vorsichtig-sein.html

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Hier ist ein interessanter Link zu diesem Thema:

http://www.anwaltskanzlei-lottes.de/aktuelles-familienrecht-kindesunterhalt-kein-unterhaltsanspruch-wenn-ausbildung-nicht-zielstrebig-oder-abbruch.html

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Sozialamt verlangt wegen zu viel genehmigter Heizkostenpauschalen in 2016 von mir einen hohen Betrag zurück. Was kann ich tun?

Ich beziehe einen Mini-Betrag an Grundsicherung zu meiner kleinen Rente. Vor Wochen legte ich dem Kreisamt die NK-Abrechnung 2016 meines Vermieters vor und bin jetzt zur Anhörung vorgeladen, weil hier angeblich wegen zu viel berechneter Heizkostenpauschalen in 2016 ein hohes Guthaben aus Grundsicherungsleistungen entstanden sein soll, das nun von mir zurückverlangt wird.

Genaue Erklärung: Meine Tochter und ich haben ein NK-Guthaben 2016 beim Vermieter in Höhe von 111,92 Euro erwirtschaftet (wie immer wenig geheizt), welches dieser nun auf mein Konto überweisen wird. Dieses Guthaben wird von den Ämtern (Kreis für mich und Jobcenter für meine Tochter, deren Mini-Ausbildungsvergütung von dort etwas aufgestockt wird) eingefordert, wovon jedes Amt die Hälfte beansprucht. Mir wurden vom Kreisamt an Betriebskosten in 2016 insgesamt 1.256,43 Euro zur Verfügung gestellt. Meine Abrechnung ergab einen höheren Betrag, weswegen hier eine Nachzahlung von 95,04 Euro fällig wird. Bei den Heizkosten wurden für 2016 Pauschalen von 1.058,52 berücksichtigt, unsere Heizkosten betrugen aber nur 716,61 (also Guthaben von 341,91 Euro). Die Nachzahlung der Betriebskosten abzüglich des Heizkostenguthabens ergeben insgesamt ein Guthaben von 246,87 Euro, welches aus Grundsicherungsleistungen entstanden ist und somit der Kreisstadt zusteht. Die von mir demzufolge zu Unrecht bezogenen Grundsicherungsleistungen werden von mir nun zurückgefordert.

Ich soll mich dazu äußern. Was soll ich denn dazu sagen? Ich habe die Berechnungen ja nicht gemacht. Ich wollte wie immer sparen und habe die Heizung nicht allzu viel aufgedreht, um dem Staat nicht unnötig auf der Tasche zu liegen. Nun bekomme ich meine Strafe dafür. Außerdem vermute ich, dass das gleiche Spielchen nun auch noch mit meiner Tochter gemacht wird, denn die vor Wochen beim JC eingereichte NK-Abrechnung wurde bisher von dort noch nicht kommentiert. Aber wenn das Kreisamt schon solche Berechnungen aufmacht mit diesen horrenden Nachforderungen, wird das andere Amt da wohl nachziehen, weil von dort vielleicht auch zu viel Pauschalen berücksichtigt worden sind. Wenn ich mir nun vorstelle, die fordern von meiner Tochter jetzt auch noch um die 250 Euro nach, dann müssen wir zusammen ca, 500 Euro zurückzahlen.

Ich bezahle beim Kreis seit geraumer Zeit immer noch mein Guthaben aus 2015 zurück, was intern verrechnet wird. Im Grunde bezahle ich seit ewiger Zeit an dieses Amt mehr als mir von dort ausgezahlt wird. (Mir werden jeden Monat 20 Euro intern verrechnet, bekomme nur ca. 6 Euro - manchmal sogar weniger - ausgezahlt). Ich möchte auf jeden Fall gegen den kommenden Bescheid Widerspruch einlegen, aber mir fällt keine Begründung ein, denn ich glaube schon, dass dem Amt dieses Geld zusteht, obwohl ich ja nichts dafür kann, was die im Amt da als Pauschalen festsetzen, die sich ja logischerweise aus dem Jahr davor ergeben haben. Was kann ich tun?

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Das Amt hat zuviel gezahlt und fordert nun das Geld zurück.

Wo ist das Problem?

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Wie Gänseliesel schon schreibt: Dein Vater kann in dem Haus wohnen bleiben, bis er entweder stirbt, oder selbst ins Pflegeheim aufgenommen wird.

Allerdings kann dann das Haus dann nicht mehr vererbt werden, sondern geht in den Besitz des Sozialamtes über.

Wurden die Bausparverträge schon vor längerer Zeit abgeschlossen und nicht erst, als die Pflege der Mutter absehbar war, bleiben sie bestehen.


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Wurde die Witwenrente bei Aufnahme eines Minijobs gekürzt, kannst Du nach Wegfall des Jobs eine Neuberechnung beantragen.

Lag der Verdienst unterhalb der Hinzuverdienstgrenze, ist keine Neuberechnung erforderlich, da sich finanziell nichts verändern kann.

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wfwbinder hat recht.

Hier nochmal schwarz auf weiß:

"Im Fall des Bundessozialgerichts lehnten es die zuständigen Behörden zunächst ab, die Provisionen im Rahmen der Elterngeldbemessung zu berücksichtigen, da Einnahmen nicht zu berücksichtigen seien, die nach den einschlägigen Steuergesetzen als „sonstige Bezüge“ behandelt werden.  

Das Bundessozialgericht hat dieser Rechtsauffassung nun eine Absage erteilt. 

Die Richter stellten klar, dass regelmäßige, also mehrmals im Jahr neben dem Grundgehalt gezahlte Provisionen das Elterngeld entsprechend erhöhen.

 Nur bei Einmalleistungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, könne von „sonstigen Bezügen“ gesprochen werden, die bei der Elterngeldbemessung keine Berücksichtigung finden.

Aus dem Urteil des Bundessozialgerichts folgt damit zugleich, dass die im Bemessungszeitraum regelmäßig angefallenen Überstundenvergütungen ebenfalls zur Erhöhung des Elterngeldes führen müssen."

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Verwitwete werden automatisch in Steuerklasse 3 einsortiert. 

Die Meldeämter übermitteln den Zeitpunkt des Todes des Partners an die Datenbank der Finanzverwaltung.

Nach dem Sterbejahr folgt noch das Gnadenjahr.

Du solltest jedoch keinesfalls vergessen, noch vor Ablauf des Gnadenjahres Deine Steuerklasse ändern zu lassen.

Wenn Du dieses vergisst, wird das Finanzamt mit ziemlicher Sicherheit auf Dich zukommen, damit Du in den folgenden Jahren eine Steuererklärung abgibst. 

Und diese kann dann durchaus mit erheblichen Steuernachzahlungen enden.

Erfahrung aus einem familiären Fall.



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Das sind doch eigentlich Aufgaben für einen Nachlassverwalter.

Guck mal, ob Dir der Artikel weiterhilft:

http://www.anwalt.org/erbschein/

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Hat sich etwas beim ständigen Aufenthalt  des Kindes geändert und Du bist nicht mehr Bezieherin des Kindergeldes?

Das würde den Wechsel der Steuerklasse erklären. 

Siehe hier:

https://www.steuerklassen.com/kinderfreibetrag/steuerklasse-fuer-alleinerziehende/

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