Das ist möglich, auch wenn Volksbanker was anderes schreibt. Wurde auf diversen Angebotsseiten schon länger diskutiert. Die Prämie wird aber nur an Neukunden und erst imJanuar oder Februar 2013 (das Datum steht irgendwo in den Bedingungen) ausgezahlt.

Die Bank hofft natürlich, dass die Neukunden bleiben. Wenn es vielen nur um die Prämie geht und die Kündigungsquote zu hoch ist, dann wird es bei der nächsten derartigen Aktion sicherlich einen Zusatz in den Bedingungen geben.

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Meiner Meinung nach wird das nicht gehen. Der Bogen ist zu weit überspannt. Im Kino läuft ja nicht nur Werbung und der Film wird keine Dokumentation über die Werbebranche sein.

Dann könnte man ähnlich mit Urlauben und Flügen und anderen Dingen argumentieren. Ein Architekt könnte behaupten " Die Reise nach Australien war notwendig, da ich mir die Gebäude in Sidney ansehen wollte".

Mit einer guten Geschichte wäre es dann möglich fast alles abzusetzen....

Es hängt auch sicherlich ein wenig von dem involvierten Finanzamt und seinen Mitarbeitern ab. Der eine stempelt es ab, der nächste nicht. Bei größeren Positionen wird es jedoch ein "Nein" geben...

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Du hast keinen Anspruch auf die 116Euro. Das es denen erst nach 3 Monaten auffällt ist egal. Verjährt ist deren Anspruch natürlich noch nicht....

Wie hier schon richtig beschrieben wurde kann das Unternehmen ein Mahnverfahren einleiten. Ob es das macht? Ich würde es nicht darauf anlegen, da Du ja in dem Fall ganz sicher keinen Anspruch auf das Geld hast.

Die fehlerhafte Überweisung und die schlechten Lehrmaterialien sind 2 Paar Schuhe.

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Nein. Die Ampelschaltungen ändern sich auch in Großstädten teilweise nach Tagesgezeit oder werden aus Gründen des besseren Verkehrsflusses gelegentlich angepasst.

Dein Fall kommt mir bekannt vor. Es gab ein Urteil in dem ein Kläger mit einer längeren gefahrenen Strecke vor Gericht gewonnen hat, da auf der Alternativstrecke sich der Verkehr häufiger staute und die Fahrzeit höher gewesen wäre.

Danach mal googeln. War vor wenigen Monaten in der Presse und am besten überprüfen wie der Kläger den Nachweis erbracht hat.

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